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Um welche Summen ging es?
Was den finanziellen Schaden durch die Retaxierungen angeht, liegt er bei knapp einem Drittel (32 Prozent) der Befragten zwischen 201 und 500 Euro – gemeint ist jeweils die Gesamt-Retaxsumme bezogen auf das letzte Jahr. Etwas mehr als ein Fünftel (21 Prozent) ärgern sich über Absetzungen zwischen 501 und 1000 Euro. Bei 22 Prozent geht es um Summen zwischen 51 und 200 Euro. In 17 Prozent der Fälle tut es dann richtig weh: Die Apotheken haben Abzüge in Höhe von 1000 Euro oder mehr zu verschmerzen. Bei 6 Prozent hingegen fällt der Schaden mit 6 bis 60 Prozent überschaubar aus. Und es gibt tatsächlich auch Apotheken, die retaxfrei bleiben. In der Umfrage waren es 2 Prozent.
Einspruch lohnt sich
Ob zuvor erfolglos Einspruch eingelegt wurde, geht aus den Umfrage-Daten nicht hervor. Denn in vielen Fällen scheint sich das zu lohnen. So erklärte beispielsweise der Landesapothekerverband Baden-Württemberg im vergangenen Jahr, dass er fast jeden zweiten Retax-Euro von den Krankenkassen zurückholen konnte. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen im Jahr 2016 lag bei 1.349.649 Euro Von diesen rund 1,35 Millionen Euro konnten im Einspruchsverfahren knapp 48 Prozent und damit fast jeder zweite Euro für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. In harten Zahlen sind das insgesamt 646.648 Euro. Diese hohe Summe zeigt in den Augen der LAV-Verantwortlichen, dass Kassen oft zu Unrecht beanstanden. Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen im Jahr 2016 einbehalten hatten, ungefähr 52 Prozent, nämlich gut 700.000 Euro, berechtigt. Im Umkehrschluss war nach Wert somit knapp jede zweite dieser Retaxationen unberechtigt.
1 Kommentar
Die Zeitdiebe Nr. 1 sind die gesetzlichen Krankenkassen
von Hummelmann am 09.05.2018 um 9:58 Uhr
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