DAP-Umfrage

Was war der Haupt-Retaxgrund 2017?

Stuttgart - 08.05.2018, 13:10 Uhr

Missachtung der Rabattverträge: Noch immer häufigster Retaxationsgrund für die Krankenkassen. (Foto: imago)

Missachtung der Rabattverträge: Noch immer häufigster Retaxationsgrund für die Krankenkassen. (Foto: imago)


Auch mehr als zehn Jahre nach Einführung der Rabattverträge ist der häufigste Grund, aus dem Kassen Apotheken retaxieren, die Nicht-Beachtung eines bestehenden Rabattvertrags – nämlich in fast der Hälfte der beanstandeten Fälle. Der jährliche Schaden bleibt dabei mehrheitlich unter 500 Euro pro Apotheke. Das geht aus zwei Umfragen hervor, die das DeutscheApothekenPortal durchgeführt hat.

Was war in Ihrer Apotheke 2017 der Haupt-Retaxgrund? Und wie hoch war die Gesamt-Retaxsumme pro Apotheke, bezogen auf das letzte Jahr? Das wollte das DeutscheApothekenPortal (DAP) wissen und hat dazu seine Nutzer befragt. 1600 beziehungsweise 1403 Apothekenmitarbeiter haben sich an den Umfragen beteiligt. Sie liefen jeweils eine Woche lang.

Wie auch schon in den Jahren zuvor, war 2017 der häufigste Retaxgrund ein missachteter Rabattvertrag. In 46 Prozent der Fälle beanstandeten die Kassen, dass ein nicht rabattiertes Arzneimittel abgegeben wurde, ohne dies durch ein entsprechendes Sonderkennzeichen oder einen Vermerk zu rechtfertigen. Die Folge ist diesen Fällen ist immer eine Nullretax. Auf Platz zwei der Haupt-Retaxgründe folgt mit 15 Prozent die „falsche Zuzahlung“. In 10 Prozent der Fälle, und somit auf Platz drei, erfolgte die Retaxierung, weil die Apotheke einen nicht erstattungsfähigen Artikel abgegeben hatte. Mögliche Stolperfallen sind hier Jumbopackungen außerhalb des Sprechstundenbedarfs oder nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel.

Weitere Retaxgründe, waren Fristüberschreitung (8 Prozent) sowie die fehlende Arztunterschrift und das fehlende „A“ auf BtM-Rezepten bei Überschreitung der Höchstmenge mit jeweils 2 Prozent. Letzteres kann die Apotheke zwar nach Rücksprache ergänzen. Der Arzt muss das dann auch auf seinem Teil der Verordnung nachholen. Allerdings muss die Ergänzung vor der Abgabe geschehen. Versäumt die Apotheke das, wird retaxiert. In manchen Fällen kann die Apotheke jedoch gar keinen Überblick haben, welche BtM ein Versicherter in den letzten 30 Tagen bezogen hat und ob die Verschreibungshöchstmenge dabei überschritten wurde. Nämlich wenn Rezepte in anderen Apotheken eingelöst wurden. Zudem gaben noch 18 Prozent der Befragten „andere Gründe“ an, die aber nicht genauer spezifiziert wurden.

Um welche Summen ging es? 

Was den finanziellen Schaden durch die Retaxierungen angeht, liegt er bei knapp einem Drittel (32 Prozent) der Befragten zwischen 201 und 500 Euro – gemeint ist jeweils die Gesamt-Retaxsumme bezogen auf das letzte Jahr. Etwas mehr als ein Fünftel (21 Prozent) ärgern sich über Absetzungen zwischen 501 und 1000 Euro. Bei 22 Prozent geht es um Summen zwischen 51 und 200 Euro. In 17 Prozent der Fälle tut es dann richtig weh: Die Apotheken haben Abzüge in Höhe von 1000 Euro oder mehr zu verschmerzen. Bei 6 Prozent hingegen fällt der Schaden mit 6 bis 60 Prozent überschaubar aus. Und es gibt tatsächlich auch Apotheken, die retaxfrei bleiben. In der Umfrage waren es 2 Prozent.

Einspruch lohnt sich

Ob zuvor erfolglos Einspruch eingelegt wurde, geht aus den Umfrage-Daten nicht hervor. Denn in vielen Fällen scheint sich das zu lohnen. So erklärte beispielsweise der Landesapothekerverband Baden-Württemberg im vergangenen Jahr, dass er fast jeden zweiten Retax-Euro von den Krankenkassen zurückholen konnte. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen im Jahr 2016 lag bei 1.349.649 Euro Von diesen rund 1,35 Millionen Euro konnten im Einspruchsverfahren knapp 48 Prozent und damit fast jeder zweite Euro für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. In harten Zahlen sind das insgesamt 646.648 Euro. Diese hohe Summe zeigt in den Augen der LAV-Verantwortlichen, dass Kassen oft zu Unrecht beanstanden. Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen im Jahr 2016 einbehalten hatten, ungefähr 52 Prozent, nämlich gut 700.000 Euro, berechtigt. Im Umkehrschluss war nach Wert somit knapp jede zweite dieser Retaxationen unberechtigt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Die Zeitdiebe Nr. 1 sind die gesetzlichen Krankenkassen

von Hummelmann am 09.05.2018 um 9:58 Uhr

Jemanden aus der täglichen Praxis überrascht das Umfrageergebnis gar nicht. Wundern können wir uns nur, dass das Problem immer noch nicht auf breiter Ebene bekannt ist: Die Retaxabteilungen der GKV sind der Zeitdieb Nr.1 auf Seiten der Apotheke UND auf Seiten der Krankenkasse. Obwohl immer mehr Hersteller ihren Rabattversprechungen später bei der Lieferfähigkeit keine Taten folgen lassen, bleibt der besondere Aufwand beim Apotheker hängen. Erst muss er sich um einen abgabefähigen Ersatz kümmern. Möglicherweise braucht er für die korrekte Belieferung (Rabatt-AM, das verordnete Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Alternativen) sogar eine Rezeptkorrektur vom Arzt. Dann muss er den Kunden vom Präparatewechsel überzeugen und am Ende muss der Vorgang datailliert dokumentiert werden, sonst droht die Vollabsetzung. Bei der großen Zahl der belieferten Rezepte ist es überhaupt kein Wunder, dass das der Retaxgrund Nr.1 ist. Aber deshalb von einer hohen Fehlerquote in der Apotheke zu sprechen ist unverschämt. Jede Apotheke, die diesen Fehler zu 100% vermeiden kann (das sind nur 2% aller Kollegen), betreibt einen immensen Zeitaufwand bei der Nachkontrolle. Das muss nicht unbedingt schlecht sein. Bedenkt man aber, dass es sich in der Regel nur um ein kaufmännisches Problem und nicht um ein pharmazeutisches Problem handelt, muss man sich schon die Frage gefallen lassen, warum das so sein muss, wie es momentan ist.
Ich bin mir sicher:
Würden wir Apotheker (bzw. der beschwerdeführende Apothekerverband) für jede unberechtigte Retaxation aufwandsgerechte 20 Euro Bearbeitungsgebühr von der GKV bekommen, dann würde sich die Zahl der Retaxationen deutlich verringern. Denn dieser Aufwand fällt auf BEIDEN Seiten an.
Mein persönliches Highlight:
Ein Kunde reicht gleichzeitig zwei Rezepte ein. Wir beliefern die beiden Rezepte korrekt, stecken aber beim Bedrucken versehentlich das jeweils andere Rezept in den Drucker. Folge: Vollabsetzung aller 6 Präparate, Einspruch gegen die Retaxation anschließend von der Krankenkasse abgelehnt.
Dazu fällt mir dann kein druckfähiger Kommentar mehr ein, der die Netiquette einhält. Finde den Fehler...

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