Erfolg für GKV-Spitzenverband 

Bundessozialgericht bestätigt Festbeträge

Berlin - 16.05.2018, 17:50 Uhr

Festbeträge für L-Thyroxin: Trotz Engpässen und Substitutionsausschlussliste hält das Bundessozialgericht die Neufestsetzung
eines Festbetrags für zulässig. (Foto: Sket)

Festbeträge für L-Thyroxin: Trotz Engpässen und Substitutionsausschlussliste hält das Bundessozialgericht die Neufestsetzung eines Festbetrags für zulässig. (Foto: Sket)


Das Bundessozialgericht hat Anfang Mai gleich drei Urteile gefällt, bei denen Arzneimittel-Festbeträge im Mittelpunkt stehen. In allen Verfahren waren pharmazeutische Hersteller gegen Festbetragsfestsetzungen des GKV-Spitzenverbands vorgegangen. Doch alle drei Klagen blieben für die Arzneimittelhersteller erfolglos.

Gleich drei Verfahren zu Festbeträgen hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts am 3. Mai 2018 entschieden. Geklagt hatte jeweils ein pharmazeutischer Unternehmer gegen den GKV-Spitzenverband. Einmal ging es um die Absenkung des Festbetrags für „Antianämika, andere, Gruppe 1“ im Jahr 2012. In einem weiteren Fall beklagte ein Unternehmen die Absenkung in der Festbetragsgruppe „Levothyroxin-Natrium“ im Jahr 2014. Im dritten Verfahren wollte das klagende Unternehmen erreichen, das Arzneimittel Medikinet® adult aus der Festbetragsgruppe Methylphenidat herauszunehmen und bei Markteinführung keinen Festbetrag festzusetzen. Schon die Landesozialgerichte hatten in der ersten Instanz alle drei Klagen abgewiesen. Die Revisionen der Unternehmen hatten nun ebenfalls keinen Erfolg.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Der 3. Senat zeigt jedoch schon in seinen Terminberichten seine Argumentationslinie auf. So betont er, dass die Unternehmen in allen Fällen klagebefugt waren. Wenn sie ein Arzneimittel auf den Markt bringen, das zur infrage stehenden Festbetragsgruppe gehört, sei jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass ihre Grundrechte auf Berufsfreiheit und gleiche Teilhabe verletzt sein könnten. Dennoch konnten die klagenden Firmen das Gericht nicht überzeugen.

Festbeträge stärken Preiswettbewerb

Im Fall der Antianämika (Az.: B 3 KR 9/16 R) erklärt der 3. Senat Grundsätzliches zu Festbeträgen: Sie bildeten „ein preisregulierendes Anreizsystem, mit dem Wettbewerbselemente in den Markt der GKV eingeführt werden, die dort wegen des Auseinanderfallens von Nachfrager und Kostenträger fehlen“. Ihr wesentliches Ziel sei die Stärkung des Preiswettbewerbs. Eine Wettbewerbsverzerrung infolge einer Festbetragsabsenkung komme nur in Betracht, „wenn der neue Festbetrag nicht mit den Marktrealitäten in Übereinstimmung zu bringen seien, eine wirtschaftliche Preisgestaltung nicht möglich ist und sich Anbieter deshalb so weit vom Markt zurückziehen, dass dadurch eine Einschränkung des Preiswettbewerbs zu befürchten ist“. Und das sehen Richter im konkreten Fall nicht.

Auch bei Levothyroxin-Natrium (Az.: B 3 KR 10/17 R) unterschritten die herabgesetzten Festbeträge nicht die Grenze der Wirtschaftlichkeit, so die Bundesrichter. Die von der Klägerin nicht näher dargelegten Lieferschwierigkeiten für einige Produkte böten keine Anhaltpunkte für einen verstärkten wirtschaftlich bedingten Rückzug von Anbietern. Auch auf eine möglicherweise enge therapeutische Breite des Wirkstoffs könne sich die Klägerin nicht berufen. Bekanntlich steht Levothyroxin-Natrium auf der Substitutionsausschlussliste.

Auch die Zuordnung des Arzneimittels medikinet® adult zur Methylphenidat-Festbetragsgruppe sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Az.: B 3 KR 7/17 R).

GKV-Spitzenverband: „Echter Richterschlag“

Beim GKV-Spitzenverband ist man zufrieden: „Festbeträge spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer hochwertigen und wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung“, sagte Sprecherin Ann Marini gegenüber DAZ.online. Mit ihren Urteilen würdigten die Richter das etablierte Verfahren als ein funktionierendes preisregulierendes Anreizsystem. „Das ist ein echter Richterschlag. Es macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Festbeträge sind, um eine hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln dauerhaft bezahlbar zu halten“, so Marini.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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