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Bottroper „Zyto-Skandal“
Sachverständige beleuchten Analytik kritisch
Waren die Arzneibuchmethoden anwendbar?
Einen besonderen Stellenwert bei der Expertenanhörung hatte die Frage nach der Anwendbarkeit von Arzneibuch-Methoden. Blume sagte, er vermisse (besonders Im Gutachten des PEI) eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Frage. Die Arzneibuch-Methoden bezögen sich auf Arzneistoffe, nicht auf Arzneimittel, die ja – wie jeder Pharmazeut weiß – als Arzneizubereitungen nicht allein aus Wirkstoffen bestehen. Dr. Heuermann nahm für das LZG in Anspruch, dort stützte man sich bei seiner Analytik von Arzneimitteln weder allein auf das Arzneibuch noch auf die von Herstellern beigebrachte Analytik. Bei letzterer müsse ja immer die jeweilige Matrix von Hilfsstoffen, die ja je nach Hersteller unterschiedlich sein könne, berücksichtigt werden. Insgesamt kam auch Blume nach Würdigung der beigebrachten Erläuterungen zu dem Schluss, dass die angewendeten Verfahren „so in Ordnung“ seien. Der Weg über selbst entwickelte Analysemethoden dürfe jedoch keineswegs eine Erklärung für eine weniger präzise Dokumentation der Untersuchungen sein. Hier geht es um uneingeschränkte Nachvollziehbarkeit.
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Wirkstoff auskristallisiert: Falsches Ergebnis?
In der Diskussion kam auch zur Sprache, dass gemessene
Wirkstoffmengen vielleicht dadurch verfälscht sein könnten, dass – wie bei
einigen wenigen Proben festgestellt – Teile des Wirkstoffs auskristallisiert
sein könnten. Ob man dies ggf. übersehen könne, so die Frage von der
Verteidigerseite. Dann würde man ja in einem Infusionsbeutel fälschlich zu
wenig Wirkstoff finden. Dass ein solches Szenario zu nachhaltigen Problemen in
der Beurteilung führen könnte, wurde jedoch von keinem der Experten für
wahrscheinlich gehalten.
1 Kommentar
Schöne Argumentation, das
von Wolfgang Müller am 17.05.2018 um 22:32 Uhr
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