Digitale Patientensicherheit

Checkliste für Gesundheits-Apps

Stuttgart - 18.05.2018, 13:25 Uhr

Nur persönliche Daten preisgeben, die für die Nutzung der App auch tatsächlich erforderlich sind: Das rät das Aktionsbündnis Patientensicherhiet. (Foto: DAZ.online)

Nur persönliche Daten preisgeben, die für die Nutzung der App auch tatsächlich erforderlich sind: Das rät das Aktionsbündnis Patientensicherhiet. (Foto: DAZ.online)


Gesundheits-Apps: Fünf Bereiche sollten Patienten checken

Zweck und Funktionalität

Bevor sich Nutzer also für den Download einer bestimmten App entscheiden, sollten sie prüfen, ob die Applikation ihre Funktionen klar umreißt, eindeutig ihre Grenzen beschreibt – Stichwort kein Arzt-Ersatz – und auch regelmäßige Updates erfolgen. Ein guter Richtwert seien hierbei sechs Monate

Qualität und Bewertung

Wie gut ist eine App wirklich, sind die Daten valide, die ich erhalte? Diese Beurteilung dürfte nach Ansicht der im Auftrag der Patientensicherheit unterwegs seiennd, am schwierigsten für die Nutzer sein. Skeptisch sollten Nutzer immer dann werden, wenn Apps Diagnosen stellen. Ein guter Hinweis können auch Beurteilungen andere Nutzer liefern. Manche Apps werden TÜV-zertifiziert (TÜV Trust It, TÜV Rheinland) oder auch von Diabetesverbänden (DiaDigital).

Datenschutz und Datenzugriff

Gesundheitsbezogene Daten sind äußerst sensibel. Dessen sollten sich die Nutzer bewusst sein. Deutschland ist beim Datenschutz streng, das trifft allerdings nicht pauschal auf andere Länder zu. Häufig sind die Datenströme international und schwer nachvollziehen, die Server stehen im Ausland und nicht automatisch greifen hier die deutschen Gesetzte. Nutzer sollten auf eine Datenschutzerklärung achten, die sich zum einen gut finden lässt, die angibt, in welchem Land die Daten gespeichert werden und wie man dieser Datenspeicherung widersprechen kann. Aktionsbündnis Patientensicherheit weist darauf hin, dass ein vollständiges Löschen der Daten nicht immer möglich sei, deswegen „sollten Sie immer genau überlegen, welche Daten Sie preisgeben“ - beispielsweise nur persönliche Daten, die für die Funktionalität der App tatsächlich benötigt werden. Vorsicht sollten Patienten walten lassen bei Aufforderungen zur Kalender- oder ständigen Standortfreigaben via GPS.

Herausgeber und Impressum 

Wer steckt überhaupt hinter der App? Eine berechtigte und wichtige Frage, finden die Patientenschützer: „Eine App muss immer ein Impressum aufweisen (...) Apps, die kein Impressum aufweisen, sollten Sie nicht benutzen“. Angaben zum Herausgeber ermöglichten den Nutzern eventuelle Interessen hinter der App besser zu erkennen. Was gehört in so ein Impressum? Name, Anschrift und Angaben zur direkten Kontaktaufnahme vie Telefon oder Email.

Finanzierungsform und finanzieller Hintergrund

Eine App kostet Geld, vielleicht nicht unbedingt für den Nutzer, doch Entwicklung, Pflege und Bereitstellung sind kein altruistisches Perpetuum mobile. Wie finanziert sich eine App? Kostet die Nutzung Geld, ist es offensichtlich. Teilweise sind Sponsoren genannt oder Krankenkassen erstatten diese. Aufpassen sollten die App-Anwender bei versteckten Kosten, das heißt, der Download ist vielleicht noch kostenfrei, die Nutzung hingegen müssen die Patienten bezahlen. Wenig gut finden die Patientensicherheiten, wenn für ein bestimmtes Arzneimittel beispielsweise geworben wird. Hinweise, dass die App frei von kommerziellen Interessen betrieben wird, wenn ein öffentlicher oder gemeinnütziger Träger genannt ist.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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