- DAZ.online
- News
- Politik
- Kammer Nordrhein lehnt ...
Verhältnis Beiträge-Leistung
Kammer Nordrhein lehnt ABDA-Haushaltsentwurf ab
Sicherstellungsauftrag für die Kammern, Sitz im G-BA
Es folgten die oben angesprochenen Diskussionen in den Themenbereichen Freier Heilberuf, Verhältnis zur Ärzteschaft, Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, Digitalisierung und Wirtschaftlichkeit. Im ersten Themenfeld diskutierten die Jungapotheker und Engelen mit einem Vertreter des Verbandes Freier Berufe in Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss stellten die Delegierten eine Resolution auf die Beine, in der sie sich gegen die Industrialisierung und Ökonomisierung bei den freien Heilberufen aussprechen. Zweiter Diskussionspunkt: Die Zusammenarbeit mit den Ärzten. Als Gast war hier ein Vertreter der Ärztekammer Nordrhein geladen – gemeinsam sprach man darüber, wie man etwa im Bereich Fort- und Weiterbildung die interprofessionelle Zusammenarbeit stärken könnte. Die Delegierten verabschiedeten zudem einen Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT), der dieses Thema ansprechen soll.
Sicherstellungsauftrag: Apotheker bestimmen in der Arzneimittelversorgung
Drittens ging es um das Thema „Flächendeckende Versorgung“. Geladen war hier ein Landrat aus Euskirchen, der laut Teilnehmern darüber berichtete, welchen Stellenwert die Apotheke vor Ort und die Ärzte im Alltag der Landbevölkerung haben. Auch an dieser Stelle beschloss die Kammer einen weitreichenden DAT-Antrag: Die AKNR wird sich beim DAT dafür aussprechen, dass den Apothekerkammern ein gesetzlicher Sicherstellungsauftrag zukommt. Das würde bedeuten, dass die Kammern (ähnlich wie die Kassenärztlichen Vereinigungen) dafür verantwortlich sind, wer zur Versorgung zugelassen wird und wie die Versorgung gestaltet wird. AKNR-Präsident Engelen wirbt seit Monaten für einen solchen Vorschlag als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Preisbindung.
Digitalisierung: Neue AG soll gebildet werden
Und auch beim vierten Diskussionspunkt, der Digitalisierung, gab es einen wichtigen Beschluss der AKNR: Die Delegierten legten fest, dass es in der AKNR künftig eine eigene Arbeitsgemeinschaft zum Thema Digitalisierung geben wird. Bislang gab es eine solche AG nur im Landesapothekerverband Baden-Württemberg. Zudem erstellten die Kammerdelegierten einen DAT-Antrag, der vorsieht, dass die ABDATA-Arzneimitteldatenbank zum Modell anderer Datenbanken wird. Die Apotheker wollen vermeiden, dass im Markt verschiedene Datenbanken mit verschiedenen Informationsständen angeboten werden.
Festen Apotheker-Sitz im G-BA
Letztlich besprachen die Apotheker das Thema „Wirtschaftlichkeit“. Sie einigten sich gleich auf mehrere DAT-Anträge, in denen es unter anderem um die Bedeutung des Fixhonorars geht, weil es für Planbarkeit sorge. In einem anderen Antrag fordert die Kammer zudem, dass im SGB V endlich die Rechtsgrundlage für die Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen geschaffen wird. Bislang sieht das SGB V diese Leistungen nicht vor, weswegen einige Kassenbehörden der Vergütung der Leistungen widersprechen. Schließlich einigten sich die Delegierten auf einen Antrag, der schon mehrfach beim DAT diskutiert wurde, aber nie zu Konsequenzen führte: Die AKNR will, dass die Apotheker einen ständigen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten, um die Versorgung und die Vergütung der Apotheker an entscheidender Stelle mitzugestalten.
5 Kommentare
Haushalt 2019 ?
von Heiko Barz am 15.06.2018 um 12:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gesetzlicher Sicherstellungsauftrag
von Gunnar Müller, Detmold am 14.06.2018 um 13:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kammerversammlung Nordrhein
von Veit Eck am 13.06.2018 um 21:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Kammerversammlung Nordrhein
von gerd reitler am 13.06.2018 um 21:49 Uhr
AW: Kammerversammlung Nordrhein
von Wolfgang Müller am 14.06.2018 um 10:51 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.