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Bayern
Kammer verpflichtet Apotheker zu Rezeptur-Ringversuchen
Keine Herstellung mehr nach Testkauf-Anfragen
Die Apotheker stellen das Medikament dann her und schicken es an das ZL. Innerhalb von sechs Monaten müssen die Apotheker gegenüber der Kammer nachweisen, dass sie den Test bestanden haben. Klappt es beim ersten Mal nicht, erhalten sowohl der Pharmazeut als auch die Kammer eine Mitteilung vom ZL. Gegebenenfalls muss dieser Vorgang durch die einzelne Apotheke so oft wiederholt werden, bis der Qualitätstest bestanden ist.
Die Kosten der Herstellung trägt übrigens der Apotheker selbst, die Kosten der Überprüfung (für alle bestandenen Tests) übernimmt allerdings die Kammer. Was passiert, wenn ein Mitglied die Tests auch nach wiederholter Teilnahme nicht besteht, wurde zumindest öffentlich nicht erörtert bei der Delegiertenversammlung. Die neuen Ringversuche sollen im 2. Quartal 2019 starten. Bis dahin soll die Qualität der bayerischen Rezepturen weiterhin durch die bisherigen Testkäufe überprüft werden.
Testkäufe: Nur noch Überprüfung der Bereitschaft
Auch die Konzeption der Testkäufe wird sich in Bayern aber ändern. Bisher mussten die betroffenen Apotheker bei einem Testkauf auch eine Rezeptur herstellen, deren Qualität überprüft wurde. In Zukunft soll aber nur noch die Bereitschaft der Apotheker für eine Rezepturanfertigung überprüft werden. Verweigert der Pharmazeut die Rezeptur, soll es Ärger geben.
Wie genau das neue Testkaufmodell ablaufen soll, steht noch nicht fest. Im Beschluss heißt es dazu: „Durch ein von der Kammer noch zu erstellendes Szenario wird ausschließlich die Bereitschaft zur Rezepturherstellung mittels Telefon oder vor Ort abgefragt, ohne dass es zur Herstellung selbst kommen wird.“
1 Kommentar
könnte problematisch werden
von Peter Bauer am 13.06.2018 um 12:10 Uhr
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