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Klären von Mikroschadstoffen
Rechtsgutachten empfiehlt Abgabe für Arzneimittelrückstände in Gewässern
In Apotheken nur für OTC-Arzneimittel sinnvoll
Eine Arzneimittelabgabe könnte nach den Erwägungen des Gutachtens ferner auf der Handelsebene anknüpfen. Dabei würde der Verkauf von Arzneimitteln an die Anwender mit einer Abgabe belegt. Das Wirkungspotential könnten allerdings nach Meinung der UFZ-Forscher für verschreibungspflichtige bzw. nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel unterschiedlich ausfallen. Für die rezeptpflichtigen Arzneimittel gehen die Experten nicht von einer Lenkungswirkung auf die Anwender aus, denn sie bekämen diese gar nicht zu spüren, weil die Krankenkasse dafür aufkäme. Für OTC-Arzneimittel nehmen sie dagegen ein sehr hohes Wirkungspotenzial an, denn diese könnten sich durch die Abgabe mehr oder weniger verteuern und die Verbraucher könnten deswegen auf „umweltverträglichere“ Alternativpräparate ausweichen.
Als flankierende Maßnahme halten die Forscher auch eine Zuzahlung für Humanarzneimittel mit Kassenerstattung für denkbar. „Der Beitrag könnte mit etwa 50 Cent durchaus klein sein", findet Gawel. In erster Linie gehe es schließlich darum, bei den Verbrauchern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Anwendung von Präparaten mit gewässerbelastenden Wirkstoffen zu gesellschaftlichen Zusatzkosten führt. Bei Zuzahlungsbefreiung solle der Obolus natürlich nicht gezahlt werden müssen.
Einführung ohne Probleme möglich und ökonomisch sinnvoll
In ihrem Gutachten sprechen sich die UFZ-Forscher abschließend deutlich für die Einführung einer solchen Abgabe aus. Sie könnte zum Beispiel dabei helfen, ausgewählte Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe zu finanzieren und so wirkungsvoll und kostengünstig zur Lösung der Mikroschadstoffproblematik beitragen, so das Fazit. „Rechtlich wäre die Einführung einer Arzneimittelabgabe ohne Probleme möglich und auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll", resümiert der Umweltökonom Gawel.
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