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Gutachten an Spahn übergeben
Sachverständigenrat will Apotheker-Kompetenzen besser nutzen
Der Gesundheitssachverständigenrat sieht nach wie vor viel Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitssystem. In seinem jüngsten Gutachten macht er erneut zahlreiche Vorschläge, wie dem entgegengewirkt werden könnte. Die Arzneimittelversorgung und speziell Apotheken stehen diesmal zwar nicht im Fokus seiner Betrachtungen. Eine klare Forderung hat der Rat jedoch: Apotheken sollten als gleichberechtigte Partner in besonderen Versorgungsformen zugelassen werden.
Alle zwei Jahre legt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen dem Bundesgesundheitsministerium ein Gutachten vor. Darin analysiert er die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung und unterbreitet Vorschläge, wie Versorgungsdefizite und auch Überversorgungen sinnvoll abgebaut werden können. Ausgangsfrage des am heutigen Montag vorgestellten Gutachtens war: Wie können die derzeit erheblichen, aber dennoch begrenzten Mittel, die in Deutschland für die Gesundheit aufgebracht werden, zum Wohl der Patienten beziehungsweise der Versicherten, bedarfsgerecht und in hoher Qualität eingesetzt werden?
Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Prof. Ferdinand Gerlach, erklärte: „Unsere Analysen der vorhandenen Angebote und der konkreten Inanspruchnahme ambulanter und stationärer Leistungen lassen erkennen: Trotz vielfältiger Reformgesetze gibt es weiterhin – nebeneinander – Über-, Unter- und Fehlversorgung im deutschen Gesundheitssystem“. Diese Feststellung ist nicht neu. Und auch diesmal schlägt er der Politik ein Maßnahmenbündel vor, wie dem entgegengewirkt werden kann. Oberstes Ziel, so betont Gerlach, müsse dabei das Wohl der Patienten sein – und zwar nicht nur der gegenwärtigen, sondern auch der zukünftigen.
Notfallversorgung und die Überwindung von Sektorengrenzen
Die Notfallversorgung und die Krankenausplanung und -finanzierung nehmen diesmal breiten Raum im mehr als 750-seitigen Gutachten ein. So schwebt dem Rat eine Notfallversorgung aus einer Hand vor: Er empfiehlt, bisher getrennte Zuständigkeiten zusammenzuführen. Und zwar mit telefonisch einfach erreichbaren sogenannten Integrierten Leitstellen und Integrierten Notfallzentren, in denen niedergelassene Ärzte und Klinikärzte unter einem Dach zusammenarbeiten und Patienten im Notfall rund um die Uhr und mit hoher Qualität versorgen können. Dieser Bereich könnte laut Gerlach eine Art „Eisbrecher“ für die sektorenübergreifende Versorgung überhaupt sein. Denn auch hier sieht der Sachverständigenrat einigen Nachholbedarf.
Obwohl es schon seit 20 Jahren Integrierte Versorgungsformen
gebe, die darauf abzielten, Sektorengrenzen zu überwinden, sei die
Zwischenbilanz „noch immer unbefriedigend“, erklärte der stellvertretende
Vorsitzende Prof. Eberhard Wille. Der Gestaltungsspielraum sei noch immer zu
eng. Beispielsweise seien die Krankheitsbilder, die für
Disease-Management-Programme (DMP) ausgewählt werden, zu eingeschränkt; hier
sollte man den Partnern vor Ort die Auswahl überlassen. Auch die
unterschiedlichen Rechtsformmöglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren
(MVZ) seien schwer nachvollziehbar und sollten vereinheitlich werden.
Apotheker nur unzureichend berücksichtigt
Auch die Apotheker hält der Rat in den besonderen Versorgungformen (§ 140a SGB V) für unzureichend berücksichtigt. Sie sollten als gleichberechtigte Partner zugelassen werden, heißt es in einer Empfehlung. Während etwa Arzneimittel- oder Medizinproduktehersteller in solche Netze eingebunden werden könnten, sei dies für Apotheken kaum möglich, erklärte Wille. Denn gegenwärtig funktioniert dies für sie nur mittelbar über § 129 Abs. 5b SGB V. Und danach können sich Apotheken auch nur dann beteiligen, wenn die Angebote öffentlich ausgeschrieben wurden. Dies habe eine Mitwirkung der Apotheken an der besonderen Versorgung bisher weitgehend verhindert, heißt es im Gutachten. Dabei seien Apotheken häufig die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen für Patienten. Vor allem durch ihre Unterstützung eines gezielten Medikationsmanagements könnten sie dazu beitragen, Effizienz und Effektivität integrierter Versorgungskonzepte zu verbessern. „An die Stelle ihrer bisherigen Vergütung würde eine vergleichsweise günstigere Honorierung im Rahmen von netzinternen Vereinbarungen treten“, schreiben die Gutachter, ohne in diesem Punkt weiter in die Tiefe zu gehen.
Nein zum Rx-Versandverbot
Wille scheint sich aber noch mehr vorstellen zu können: „Apotheken könnte man auch präventive Aufgaben übertragen“, erklärte er auf Nachfrage. In anderen Ländern sei dies bereits üblich. Er nannte hier das Beispiel Impfen. Wille ist überzeugt: „Die Kapazitäten von Apotheken sind noch nicht hinreichend ausgeschöpft“.
Zum Thema Apotheken oder gar dem Arzneimittelversandhandel enthält das Gutachten sonst keine Aussagen. Wille verwies aber darauf, dass der Rat sich in einem früheren Gutachten bereits zum Thema Versandhandel geäußert habe. Diese Meinung vertrete der Rat auch heute noch, sagte Wille. Das heißt auf den Punkt gebracht: „Ein Verbot des Versandhandels würden wir nicht befürworten“.
4 Kommentare
Sachverständigungsrat als Meinungsmanipulator?
von Heiko Barz am 03.07.2018 um 10:46 Uhr
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AW: Protestnote?
von Holger am 03.07.2018 um 11:32 Uhr
AW: Sachverständigungsrat als
von Heiko Barz am 03.07.2018 um 12:52 Uhr
Immer die gleiche Leier
von Bernd Jas am 03.07.2018 um 10:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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