Gutachten an Spahn übergeben

Sachverständigenrat will Apotheker-Kompetenzen besser nutzen

Berlin - 02.07.2018, 16:30 Uhr

Prof. Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitssachverständigenrats, hält zwar nichts vom Rx-Versandverbot, will Apotheken aber stärker in besondere Versorgungsformen einbinden. (bj / Foto: Imago)

Prof. Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitssachverständigenrats, hält zwar nichts vom Rx-Versandverbot, will Apotheken aber stärker in besondere Versorgungsformen einbinden. (bj / Foto: Imago)


Apotheker nur unzureichend berücksichtigt

Auch die Apotheker hält der Rat in den besonderen Versorgungformen (§ 140a SGB V) für unzureichend berücksichtigt. Sie sollten als gleichberechtigte Partner zugelassen werden, heißt es in einer Empfehlung. Während etwa Arzneimittel- oder Medizinproduktehersteller in solche Netze eingebunden werden könnten, sei dies für Apotheken kaum möglich, erklärte Wille. Denn gegenwärtig funktioniert dies für sie nur mittelbar über § 129 Abs. 5b  SGB V. Und danach können sich Apotheken auch nur dann beteiligen, wenn die Angebote öffentlich ausgeschrieben wurden. Dies habe eine Mitwirkung der Apotheken an der besonderen Versorgung bisher weitgehend verhindert, heißt es im Gutachten. Dabei seien Apotheken häufig die erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen für Patienten. Vor allem durch ihre Unterstützung eines gezielten Medikationsmanagements könnten sie dazu beitragen, Effizienz und Effektivität integrierter Versorgungskonzepte zu verbessern. „An die Stelle ihrer bisherigen Vergütung würde eine vergleichsweise günstigere Honorierung im Rahmen von netzinternen Vereinbarungen treten“, schreiben die Gutachter, ohne in diesem Punkt weiter in die Tiefe zu gehen.

Nein zum Rx-Versandverbot

Wille scheint sich aber noch mehr vorstellen zu können: „Apotheken könnte man auch präventive Aufgaben übertragen“, erklärte er auf Nachfrage. In anderen Ländern sei dies bereits üblich. Er nannte hier das Beispiel Impfen. Wille ist überzeugt: „Die Kapazitäten von Apotheken sind noch nicht hinreichend ausgeschöpft“.

Zum Thema Apotheken oder gar dem Arzneimittelversandhandel enthält das Gutachten sonst keine Aussagen. Wille verwies aber darauf, dass der Rat sich in einem früheren Gutachten bereits zum Thema Versandhandel geäußert habe. Diese Meinung vertrete der Rat auch heute noch, sagte Wille. Das heißt auf den Punkt gebracht: „Ein Verbot des Versandhandels würden wir nicht befürworten“.

Das gesamte Gutachten 2018 mit dem Titel „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ finden Sie hier zum Download.   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Sachverständigungsrat als Meinungsmanipulator?

von Heiko Barz am 03.07.2018 um 10:46 Uhr

Merken wir eigentlich, dass wir nur noch verar......t werden?
Einerseits versuchen Meinungsmanipulatoren den Apotheker als gleichberechtigten Partner im Gesundheitswesen zu brauchen, andererseits aber wurde eine gleichwertige Entlohnung für oben angesprochene Leistung wahrscheinlich aus dem Grund in Frage gestell, da ja der Apotheker- allgemein gesehen- ausreichend Geld verdient und alles beruflich "Zugeführte" für Gottes Lohn erbringt. Und zum Schluß wird auch noch das RXVV als längst beschlossen abgeurteilt.
Mit dieser Art, den BGM subversiv zu beeinflussen, kann ich mich nicht einverstanden erklären und erwarte eine detailliertere Protestnote von F.Sch.!
Aber, so wie ich die ABDA Zentrale auf derer feudalistischen Spielwiese In Berlin seit über 50 Jahren zu kennen weiß, wird wieder NICHTS, spezifisch Berufserhaltendes, geschehen, wollen wir wetten!

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Protestnote?

von Holger am 03.07.2018 um 11:32 Uhr

Also gegen Sachverstand zu protestieren halte ich für kontraproduktiv. Und dem Sachverständigenrat zu unterstellen, er habe den Sachverstand nicht, geht garantiert auch nach hinten los. Ich würde Herrn Wille und Herrn Gerlach einladen - in die Apotheken, zu Kamingesprächen und was weiss ich auch immer. Geringer wird ihr Sachverstand durch solche Informationsstrukturen gewiss nicht :)

AW: Sachverständigungsrat als

von Heiko Barz am 03.07.2018 um 12:52 Uhr

Wenn sich sogenannte "Sachverständige" gegen ein RXVV als indiskutablen Tatbestand aussprechen, auch wenn sie Professoren sind, so sollte man deren Meinung für unsere berufsspezifischen und speziellen Sachverhalte, die nach Ihrer Darstellung, Holger, als wichtig zu gelten hat, mit Nachdruck widersprechen.
Nicht jeder noch so hoch bewertete akademische Berufszweig hat für jedes Problemfeld eine allumfassende Lösung parat.
Wir dürfen unsere Berufsgruppe mit Fug und Recht als "Sachverständige" im Bereich Arzneimittel bezeichnen, und dennoch wird unsere Meinung zu hochsensiblen Gesundheitsfragen im Bereich AM für unerträglich überflüssig angesehen und medial verbreitet.

Immer die gleiche Leier

von Bernd Jas am 03.07.2018 um 10:24 Uhr

-Wille ist überzeugt: „Die Kapazitäten von Apotheken sind noch nicht hinreichend ausgeschöpft“. Nur was die Vergütung dieser Dienstleistungen betrifft, gehen die Vorstellungen der Sachverständigen mit denen der Standesvertretung der Apotheker meilenweit auseinander.-

Denkblase 1 : Sooo, da bieten wir denen erst mal ´ne richtig wichtige Aufgabe und das Honorar kann dann später noch abgelehnt werden.
Denkblase 2 : Super, erst mal mitmachen und unentbehrlich wirken, dann können wir vielleicht später auch was abschöpfen.

Plopp.
Plopp.

Frage: welcher Plopp war echt?

Tipp: fifty/fifty


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