Preise für Rezepturen

Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt

Süsel - 10.07.2018, 12:00 Uhr

Die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe sind mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt worden. (Foto: mapoli-photo / stock.adobe.com)                                      

Die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe sind mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt worden. (Foto: mapoli-photo / stock.adobe.com)                                      


Außerordentliche Kündigung für viele Zytostatika

Gemäß dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins seien außerdem die bisher geltenden Abschläge auf die Preise einzelner Zytostatika-Wirkstoffe außerordentlich gekündigt worden. Denn bei diesen Wirkstoffen seien die tatsächlichen Einkaufspreise um mehr als 10 Prozent höher als in der Hilfstaxe vorgesehen. Dabei geht es um folgende Wirkstoffe: Oxaliplatin, Cyclophosphamid, Methotrexat, Mitomycin, Bortezomib, Carfilzomib, Daratumumab, Infliximab (4 Präparate), Irinotecan PEGliposomal, Nivolumab, Olaratumab, Pembrolizumab, Vinflunin, Trabectedin und Pixatron. Im Rundschreiben heißt es dazu, die Kündigung werde zum 31. Juli wirksam. Doch wird nicht genau beschrieben, wann neue Preise gelten könnten und wie hoch diese sein würden. Vielmehr heißt es, einstweilen seien Zubereitungen mit den gekündigten Wirkstoffen weiterhin auf der Grundlage der derzeit gültigen Abrechnungspreise zu berechnen. Zuvor hatten zytostatikaherstellende Apotheker immer wieder erklärt, es gehe bei einer Kündigung primär darum ein Zeichen zu setzen, auch wenn die alten Preise weiter fortgelten. 

Mehr zum Thema

Arbeitsgruppe zur Substitution

Zu einem weiteren Themenkomplex der Hilfstaxe  wurde noch keine Entscheidung getroffen: Zur Opioid-Substitution bereite der Deutsche Apothekerverband eine neue Arbeitsgruppe vor, heißt es im Rundschreiben. Informierte Kreise berichten dazu, es solle eine zweistufige Abfrage bei den Apotheken stattfinden, um aktualisierte Daten für weitere Verhandlungen zu erhalten. Auch dieses Thema werde nun intensiver verfolgt als bisher. Denn auch zu diesem Thema klagen die betroffenen Apotheker schon lange über nicht mehr zeitgemäße Preisgrundlagen in der Hilfstaxe.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Kopfschüttel

von Thorsten Dunckel am 10.07.2018 um 14:41 Uhr

Man möchte einen"gewissen Verhandlungsdruck" auslösen!
Oh man Ihr Pappnasen in Berlin! Das Kind ist eh schon lange in den Brunnen gefallen. Es gibt so unendlich viele Stellschrauben, um die kranken Kassen unter Druck zusetzen. Zu verlieren haben wir sowieso nichts mehr. Aber "Hilfstaxe" grenzt für "Friedemännchen" wahrscheinlich schon an Revolution.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rezepturen

von Sven Larisch am 10.07.2018 um 14:22 Uhr

Endlich geschieh, was lange überfällig war. Kündigung der Hilfstaxe, Anpassung an die herrschenden Marktpreise/Lauerpreise zur Berechnung.
Selbst der höhere Rezepturaufschlag konnte den Arbeitsaufwand bei Rezepturen nicht ausgleichen.
Plausibilität, Materialeinsatz (manche Rezepturen kommen ja nur einmalig und bei GKV herrscht Abgabezwang); Prüfung der Ausgangssubstanzen, Vorbereitung der Rezeptur; Dokumentation; Personalkosten.
Jeder Handwerker würde dafür mehr bekommen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.