Honorargutachten

Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?

Stuttgart/Süsel - 11.07.2018, 09:00 Uhr

Fehler ausradieren und erneut rechnen? Iris an der Heiden
von der Agentur 2HM sieht das Konzept des
Gutachtens durch die aufgedeckten Rechenfehler nicht in Gefahr. (b / Foto: Picture Alliance, 2HM - Montage: DAZ.online)

Fehler ausradieren und erneut rechnen? Iris an der Heiden von der Agentur 2HM sieht das Konzept des Gutachtens durch die aufgedeckten Rechenfehler nicht in Gefahr. (b / Foto: Picture Alliance, 2HM - Montage: DAZ.online)


Falsche Bezugsgrößen und widersprüchliche Aussagen attestierte Uwe Hüsgen den Honorargutachtern Anfang Juni in der DAZ und auf DAZ.online. Der langjährige Geschäftsführer des Apothekerverbandes Nordrhein hatte eine fünfzehnseitige Analyse verfasst, in der er beispielhaft die Datenquellen und Rechenwege auf Großhandelsebene auf die Probe stellte. Nun hat sich die zuständige Agentur 2HM mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und präsentiert ihre Sicht der Dinge.

„Wir begrüßen grundsätzlich die Prüfung und Kritik des Gutachtens im Sinne eines wissenschaftlichen Prozesses, um ein bestmögliches Modell zu erarbeiten“, beginnen Iris an der Heiden und Frank Meyrahn ihren Kommentar zu den Analysen von Uwe Hüsgen. Die beiden Mitarbeiter der Agentur 2HM & Associates GmbH sind die hauptverantwortlichen Autoren des Ende Dezember 2017 vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten Gutachtens zum Apothekenhonorar. Ihre 350 Seiten umfassende und rund 450.000 Euro teure Arbeit kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Apotheken durchschnittlich 40.000 Euro weniger Honorar erhalten könnten und immer noch kostendeckend funktionieren würden. Mögliche Einbußen sollen durch Verteuerungen im Bereich der OTC-Arzneimittel auf Kosten der Kunden kompensiert werden. Für wirtschaftlich gefährdete Apotheken sehen die Gutachter einen Strukturfonds vor. Der Versandhandel soll die Bevölkerung in der Fläche und auf dem Land mit Arzneimitteln versorgen.

Reaktionen auf das Honorargutachten

Die ABDA will sich inhaltlich nicht zu dem Gutachten äußern. Zusammen mit der Forderung nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Folge des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 fährt die Standesvertretung seit mehreren Monaten eine „Strategie des Schweigens“ und vermeidet jegliche öffentliche Debatte über das Gutachten und mögliche Alternativen zum Versandverbot.

In der DAZ dagegen wird das Honorargutachten seit Dezember aus betriebswirtschaftlicher, juristischer und pharmazeutischer Sicht kritisch hinterfragt. Neben diesen methodischen Analysen setzte Diplom-Mathematiker Uwe Hüsgen seinen Rotstift an und weist den Gutachtern Rechenfehler und falsche Bezugsgrößen nach. Hüsgen erklärte seine Vorgehensweise so: „Eine systematische Analyse der Vorschläge zur Honorierung in der Wertschöpfungskette erfordert zwingend, dass man den Warenströmen folgt, also zunächst die Vergütung des Großhandels, und anschließend – darauf aufbauend – die Honorierung der Apotheken analysiert." Denn wenn man den Gutachtern bei ihren Berechnungen zum Großhandel schon gravierende Fehler nachweisen könnte, müssten alle darauf aufbauenden Berechnungen natürlich verworfen werden.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wenn man so schaut..

von Stefan Haydn am 11.07.2018 um 19:49 Uhr

..was sich da alles als fundierte Gutachter im Wissenschaftsbereich tummelt und sich mit dem Anspruch des Wissenschaftlers/Gutachters schmückt, kann einem bzgl. Wissenschaft und Wissenserwerb in Deutschland nur Angst und Bange werden.
Anscheinend ist eine allgemeine Verblödung doch nicht mehr von der Hand zu weisen.
Wie bei Astrid Lindgrens Pipi Langstrumpf:
"Ich mach mir die Welt widewide wie sie mir gefällt.."

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