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AZ-Tipp
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cannabisarzt
Seit über einem Jahr ist die Verordnung von Cannabis als Arzneimittel erlaubt. Doch offenbar werden nicht alle Wünsche nach entsprechenden Rezepten erfüllt. Sonst hätte der Münchener Privatarzt Rolf Müller wohl keinen solchen Zulauf: Aus ganz Deutschland kommen die Patienten zu ihm, ist auf seiner Homepage zu lesen. Das hat nun die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.
Der
Münchener Privatarzt Rolf Müller bietet ein breites Spektrum an
naturheilkundlichen Therapien an, doch eine scheint besonders gefragt zu sein
und hat ihn nun ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht: die
Cannabistherapie. Aus ganz Deutschland kommen die Patienten zu ihm, ist auf
seiner Homepage zu lesen. Die Kosten für die Verordnung habe er, so Müller auf
seiner Website weiter, „so gering wie möglich angesetzt“: 150 Euro für eine
Erstanamnese und 60 Euro für ein Folgerezept.
Dieses Geschäftsmodell ist
offenbar so erfolgreich, dass mittlerweile gegen Müller ermittelt wird: Seit
März 2018 führt die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren
„wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen unerlaubten Verschreibens von
Betäubungsmitteln“. Der Beschuldigte habe in einer Vielzahl von Fällen
medizinisches Cannabis „ohne ärztliche Begründetheit“ an Patienten
verschrieben, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding gegenüber der AZ. Müller habe
an einem Tag im Stadtgebiet München 85 Patienten, an
einem anderen Tag mindestens 80 Patienten unerlaubt medizinisches Cannabis
verordnet mit der Absicht, „sich hierdurch eine Einnahmequelle von einiger
Dauer und einigem Umfang zu verschaffen“. Das sieht der Beschuldigte jedoch
ganz anders…
Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen AZ.
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