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Infoschreiben an Ärzte und Apotheker
Sonder-PZN reicht: Ersatzkassen verzichten auf neues Rezept bei Valsartan
Was muss man in der Apotheke tun, wenn weder das verordnete noch eines der drei preisgünstigsten Valsartane lieferbar ist, um keinen Retax zu riskieren? Über die Frage herrscht große Unsicherheit. Einzelne Kassen haben sich geäußert, andere nicht. Bei den Ersatzkassen gibt es jetzt Klarheit: In einem Infoschreiben an Ärzte und Apotheker erklären sie, wie sie sich die Versorgung der vom Valsartan-Rückruf betroffenen Patienten vorstellen.
Nur fünf Hersteller sind nicht vom Rückruf der valsartanhaltigen Arzneimittel aufgrund einer potenziellen Verunreinigung mit dem wahrscheinlich krebserregenden NMDA betroffen. Sie haben ihren Wirkstoff offensichtlich aus einer anderen Quelle und nicht von dem chinesischen Hersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical Co., Ltd. bezogen. Es gibt bereits Lieferengpässe, zum Teil dauern diese laut Herstellermeldung bis Juli 2019 an. Für Apotheker und auch Ärzte birgt das erhebliche Unsicherheiten. So war beispielweise nicht bei allen Kassen klar, ob die Vorgaben des Rahmenvertrags weiter ohne Einschränkung gelten oder ob die Kassen in dieser besonderen Situation den Leistungserbringern entgegen kommen.
Infoschreiben der Ersatzkassen
Die Ersatzkassen, also TK, Barmer, DAK, KKH, HKK und HEK, haben nun Klarheit geschaffen und sich mit einem Infoschreiben an Ärzte und Apotheker gewandt. Damit wolle man zu einer möglichst reibungslosen und nahtlosen Arzneimittel(weiter)versorgung im Sinne der Versicherten beitragen, heißt es. Sie weisen darauf hin, dass für die Apotheken die bestehenden Regelungen des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V beziehungsweise der vdek-DAV-Arzneiversorgungsvertrag (AVV) ausdrücklich retaxsichere Alternativverfahren vorsehen, sollte die Apotheke das Rabattvertragspartnerpräparat nicht liefern können
Vorgehen in der Apotheke
Das Vorgehen in der Apotheke stellen sich die Ersatzkassen folgendermaßen vor:
Bei Vorlage von Verordnungen über valsartanhaltige Arzneimittel ohne Aut-idem-Kreuz gilt nach wie vor, dass bei Nichtverfügbarkeit des Rabattpartnerarzneimittels der jeweiligen Kasse eins der drei preisgünstigsten oder das namentlich verordnete (oder ein wirtschaftlicher Import) mit der Kennzeichnung der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit abgegeben werden kann.
Sollte die Belieferung nach diesen Kriterien jedoch nicht möglich sein, ist es ausreichend, wenn die Apotheke dies auf der Verordnung dokumentiert. Neben der Angabe der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit ist auch die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu dokumentieren und abzuzeichnen. Die Dokumentation auf dem Rezept sollte immer vor der Abrechnung des Rezeptes erfolgen, um Auffälligkeiten bei der Abrechnungsprüfung zu vermeiden
4 Kommentare
Unmenschliches Verhalten der BKK24
von Sochor Gabi am 26.07.2018 um 12:18 Uhr
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Valsartan
von Olschewski am 20.07.2018 um 15:09 Uhr
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Retaxgnade der Ersatzkassen
von Heiko Barz am 20.07.2018 um 12:14 Uhr
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AW: Retaxgnade der Ersatzkassen
von Mühe am 23.07.2018 um 13:58 Uhr
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