Antwort der Bundesregierung

BMG: Für die Telematikinfrastruktur reicht zunächst auch langsames Internet

Berlin - 27.07.2018, 12:45 Uhr

Super Highspeed-Internet, um an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu werden? Laut Bundesregierung ist das zumindest bei den ersten Schritten nicht notwendig. (b / Foto: Imago)

Super Highspeed-Internet, um an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu werden? Laut Bundesregierung ist das zumindest bei den ersten Schritten nicht notwendig. (b / Foto: Imago)


BMG: Auch ISDN-Geschwindigkeit reicht

Was die Anforderungen an den Internetanschluss der Leistungserbringer betrifft, kommt das BMG also zu dem Schluss: Laut den Vorgaben der Gematik – zuständig für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur – wird eine Bandbreite von 1024 kbit/s im Upload und von 128  kbit/s im Download für VSDM benötigt. Dies entspricht einer DSL-Verbindung mit 1 Mbit/s. Aber auch mit ISDN-Geschwindigkeit (64 kbit/s) werden die Performanzvorgaben für das VSDM eingehalten“

Nun muss bei den Leistungserbringern anfangs „nur“ das Versichertenstammdatenmanagement funktionieren, vermeintlich größere Datenmengen, etwa bei E-Medikationsplänen oder E-Patientenakten, sollen erst später fließen. Doch auch was die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern betrifft, macht sich das BMG hinsichtlich der Bandbreite keine Sorgen. Denn: Die „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) basiert auf E-Mail- Protokollen und benötigt für die Übertragung von Nachrichten daher nicht zwingend eine hohe Bandbreite. Die Dauer, bis eine KOM-LE-E-Mail versendet oder empfangen wird, hängt von der Größe der Nachricht und der Übertragungsgeschwindigkeit ab. Grundsätzlich funktioniert KOM-LE auch mit niedriger Bandbreite.“ Allerdings fügt das BMG hinzu, dass die nötige Bandbreite für die E-Patientenakte noch nicht weiter spezifiziert wurde. Wirklich schnelle Internetanschlüsse benötigen die Leistungserbringer laut BMG nur bei „Echtzeitübertragungen und Videokonferenzen“. Heißt konkret: Für ärztliche Video-Beratungen, die die Ärzte in einigen Bundesländern derzeit entwickeln, wird ein schnellerer Anschluss benötigt.

Für die Apotheker bedeutet das, dass zumindest bei den ersten Schritten auf dem Weg zur Anbindung an die TI kein übermäßig schneller Anschluss benötigt wird. Zur Erinnerung: Nur wenn diese sichere Datenaustausch-Struktur etabliert wird, können Kliniken, Ärzte und Apotheker elektronische Entlassbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte miteinander austauschen oder E-Patientenakten einsehen. Laut Gesetz müssen die Apotheker schon ab Januar 2019 E-Medikationspläne auf der eGK zumindest einsehen können. Ob dieses Ziel erreicht wird, steht allerdings noch in den Sternen. Schließlich müssen in den Apotheken noch drei technische Voraussetzungen geschaffen werden: die Verteilung der elektronischen Heilberufsausweise sowie der Institutionenkarten an die Apotheken und der Aufbau und Anschluss der Konnektoren, also den Verbindungsgeräten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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