Antwort der Bundesregierung

BMG: Für die Telematikinfrastruktur reicht zunächst auch langsames Internet

Berlin - 27.07.2018, 12:45 Uhr

Super Highspeed-Internet, um an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu werden? Laut Bundesregierung ist das zumindest bei den ersten Schritten nicht notwendig. (b / Foto: Imago)

Super Highspeed-Internet, um an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu werden? Laut Bundesregierung ist das zumindest bei den ersten Schritten nicht notwendig. (b / Foto: Imago)


Die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur, also die geplante „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen, ist in vollem Gange. Auch die Apotheken sollen an die sogenannte TI angebunden werden, etwa für den E-Medikationsplan. Die Grünen wollten von der Bundesregierung wissen, welche Anforderungen die Internetanschlüsse der Leistungserbringer für die Anbindung erfüllen müssen. Die Antwort: Für die ersten Schritte reicht theoretisch sogar ein ISDN-Anschluss.

Wie hoch muss die Bandbreite des Internetanschlusses einer Apotheke sein, damit sie an die geplante Telematikinfrastruktur angebunden werden kann? Und wie viele Arztpraxen, Kliniken und Apotheken erfüllen diese technischen Anforderungen eigentlich schon? Mit diesen Fragen hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen beschäftigt und eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung geschickt. Konkret wollten die Grünen wissen, wie groß der Anteil von Apotheken auf dem Land ist, die über einen Internetanschluss verfügen, der schneller als 50 Mbit/s ist. Auch nach eventuellen Glasfaseranschlüssen der Apotheken fragte die Oppositionsfraktion.

Die Antwort der Bundesregierung dazu liegt nun vor. In der Vorbemerkung erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass die Regierung den Breitbandausbau mit milliardenschweren Fördergeldern unterstütze. Ob und in welcher Region solche Breitbandanschlüsse auch in Apotheken jetzt schon möglich oder vorhanden sind, beantwortet das BMG allerdings nur indirekt und verweist auf den sogenannten Breitbandatlas des Verkehrsministeriums. Was die Internetanschlüsse der Kliniken betrifft, liefert das Ministerium einige konkrete Zahlen aus einzelnen Bundesländern. In Sachsen hat die Mehrzahl der Kliniken beispielsweise einen Anschluss, der zwischen 10 und 50 Mbit/s liegt. In Mecklenburg-Vorpommern lagen die meisten Krankenhäuser, die sich an der Umfrage beteiligten, allerdings noch zwischen 0 und 49 Mbit/s.

Aus der Antwort des Ministeriums geht jedoch auch hervor, dass für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die Anwendung der anfangs geplanten Funktionen (z.B. Versichertenstammdatenmanagement, kurz VSDM) gar keine übermäßig schnelle Verbindung notwendig ist. So habe die Gematik die TI bereits erprobt und die Performanz des Versichertenstammdatenmanagements getestet. Das Ergebnis laut BMG: „Hierfür existierten auch Mengenvorgaben zu Erprobungsteilnehmern mit geringer Bandbreite (UMTS und Bandbreiten kleiner als < 1024 kbit/s). Aus der Erprobung ergab sich, dass auch eine geringe Bandbreite nicht zu Einschränkungen bei der Durchführung eines spezifikationskonformen Online-Abgleichs der Versichertenstammdaten führte.“

BMG: Auch ISDN-Geschwindigkeit reicht

Was die Anforderungen an den Internetanschluss der Leistungserbringer betrifft, kommt das BMG also zu dem Schluss: Laut den Vorgaben der Gematik – zuständig für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur – wird eine Bandbreite von 1024 kbit/s im Upload und von 128  kbit/s im Download für VSDM benötigt. Dies entspricht einer DSL-Verbindung mit 1 Mbit/s. Aber auch mit ISDN-Geschwindigkeit (64 kbit/s) werden die Performanzvorgaben für das VSDM eingehalten“

Nun muss bei den Leistungserbringern anfangs „nur“ das Versichertenstammdatenmanagement funktionieren, vermeintlich größere Datenmengen, etwa bei E-Medikationsplänen oder E-Patientenakten, sollen erst später fließen. Doch auch was die sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern betrifft, macht sich das BMG hinsichtlich der Bandbreite keine Sorgen. Denn: Die „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) basiert auf E-Mail- Protokollen und benötigt für die Übertragung von Nachrichten daher nicht zwingend eine hohe Bandbreite. Die Dauer, bis eine KOM-LE-E-Mail versendet oder empfangen wird, hängt von der Größe der Nachricht und der Übertragungsgeschwindigkeit ab. Grundsätzlich funktioniert KOM-LE auch mit niedriger Bandbreite.“ Allerdings fügt das BMG hinzu, dass die nötige Bandbreite für die E-Patientenakte noch nicht weiter spezifiziert wurde. Wirklich schnelle Internetanschlüsse benötigen die Leistungserbringer laut BMG nur bei „Echtzeitübertragungen und Videokonferenzen“. Heißt konkret: Für ärztliche Video-Beratungen, die die Ärzte in einigen Bundesländern derzeit entwickeln, wird ein schnellerer Anschluss benötigt.

Für die Apotheker bedeutet das, dass zumindest bei den ersten Schritten auf dem Weg zur Anbindung an die TI kein übermäßig schneller Anschluss benötigt wird. Zur Erinnerung: Nur wenn diese sichere Datenaustausch-Struktur etabliert wird, können Kliniken, Ärzte und Apotheker elektronische Entlassbriefe, E-Medikationspläne oder E-Rezepte miteinander austauschen oder E-Patientenakten einsehen. Laut Gesetz müssen die Apotheker schon ab Januar 2019 E-Medikationspläne auf der eGK zumindest einsehen können. Ob dieses Ziel erreicht wird, steht allerdings noch in den Sternen. Schließlich müssen in den Apotheken noch drei technische Voraussetzungen geschaffen werden: die Verteilung der elektronischen Heilberufsausweise sowie der Institutionenkarten an die Apotheken und der Aufbau und Anschluss der Konnektoren, also den Verbindungsgeräten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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