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Reisen mit BtM – was ist zu beachten?
Reisen in Nicht-Schengen-Länder
Verlässt man auf seiner Reise den Schengen-Raum, wird die Sache komplizierter, denn dann gibt es keine einheitlichen, international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.
Das BfArM empfiehlt in solchen Fällen, die Einfuhrmodalitäten über die diplomatische Vertretung des Reiselandes im Vorfeld abzuklären. Sollte eine Mitnahme nicht möglich sein, sollte der Patient sich informieren, ob die Möglichkeit einer Verschreibung vor Ort besteht. Geht auch das nicht, bleibt nur die mittels einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung. Diese muss in einem umfangreichen Verfahren bei der Bundesopiumstelle beantragt werden.
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Mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung
Zudem rät die Bundesopiumstelle
grundsätzlich, sich bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen eine
mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen und diese ebenfalls von der
zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen.
3 Kommentare
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 01.08.2018 um 17:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ferien und BTM
von DAZ.online-Redaktion am 02.08.2018 um 9:53 Uhr
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 20:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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