Mit DAZ.online in den Uralub

Reisen mit BtM – was ist zu beachten?

Stuttgart - 31.07.2018, 09:00 Uhr

Enthält die Reiseapotheke BtM, ist einiges zu beachten. ( r / Foto: Imago)

Enthält die Reiseapotheke BtM, ist einiges zu beachten. ( r / Foto: Imago)


Grundsätzlich ist es erlaubt, Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit ins Ausland zu nehmen. Um beim Zoll oder der Einreise keine unangenehmen Erlebnisse zu haben, bedarf es allerdings einiger Reisevorbereitungen. Dabei ist es entscheidend, in welches Land es geht.

Eine ganze Reihe vom Patienten benötigt regelmäßig Arzneimittel, die unter die Vorschriftenden des Betäubungsmittelgesetzes fallen, wie Opioide, Methylphenidat oder Cannabisblüten. In der Regel kann man, außer vielleicht in manchen Fällen bei Methylphenidat, diese Arzneimittel im Urlaub nicht einfach weglassen. Folglich muss man sie auf Reisen mitnehmen. Das ist grundsätzlich auf jeden Fall schon einmal möglich – auch bei Reisen ins Ausland. Für den Reisebedarf darf der Arzt Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Was weiterhin für Vorbereitungen zu treffen sind, hängt davon ab, wohin die Reise geht – nämlich, ob das Ziel einer der Staaten des Schengener Abkommens ist oder nicht.

Mehr zum Thema

Für Reisen in Staaten des Schengener Abkommens muss eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) im Gepäck sein. Wichtig: Für jedes BtM muss eine Extra-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung gilt maximal 30 Tage und muss vor Antritt der Reise von der jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer anderen beauftragten Stelle beglaubigt werden.

Schengen-Länder

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn

Reisen in Nicht-Schengen-Länder

Verlässt man auf seiner Reise den Schengen-Raum, wird die Sache komplizierter, denn dann gibt es keine einheitlichen, international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.

Das BfArM empfiehlt in solchen Fällen, die Einfuhrmodalitäten über die diplomatische Vertretung des Reiselandes im Vorfeld abzuklären. Sollte eine Mitnahme nicht möglich sein, sollte der Patient sich informieren, ob die Möglichkeit einer Verschreibung vor Ort besteht. Geht auch das nicht, bleibt nur die mittels einer  Ein- und Ausfuhrgenehmigung. Diese muss in einem umfangreichen Verfahren bei der Bundesopiumstelle beantragt werden. 

Mehr zum Thema

Mit DAZ.online in den Urlaub

Impfschutz auf Europa-Reisen

Mit DAZ.online in den Urlaub

Wie entsteht Sonnenbrand?

Mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung

Zudem rät die Bundesopiumstelle grundsätzlich, sich bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen und diese ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Ferien und BTM

von Heiko Barz am 01.08.2018 um 17:41 Uhr

Hey, Redaktion, ich brauche eine Antwort! Habt Ihr meine Frage nicht verstanden?
Vielen Dank

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ferien und BTM

von DAZ.online-Redaktion am 02.08.2018 um 9:53 Uhr

Sehr geehrter Herr Barz,

vielen Dan für Ihren Tipp. Die Redaktion hat Ihren Kommentar leider nicht als Frage verstanden - und deswegen nicht geantwortet. Gerne nehmen wir Ihre Anregung für die Zukunft auf.

Sommerliche Grüße

Die Redaktion

Ferien und BTM

von Heiko Barz am 31.07.2018 um 20:38 Uhr

An die Redaktion,
Da zur Zeit alle im Urlaub sind, werden die oben angegeben Tipps terminlich falsch eingesetzt. Diese Aktivitäten zum Beispiel auch die Reiseapotheken, die ja letztlich in Ordnung sind, müßten Anfang Mai eingesetzt werden, damit Anlaufzeiten - auch für die Schaufenster die Arbeit daran übersichtlicher werden lassen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.