Verlässt man auf seiner Reise den Schengen-Raum, wird die Sache
komplizierter, denn dann gibt es keine einheitlichen, international gültigen
Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.
Das BfArM empfiehlt in solchen Fällen, die Einfuhrmodalitäten
über die diplomatische Vertretung des Reiselandes im Vorfeld abzuklären. Sollte
eine Mitnahme nicht möglich sein, sollte der Patient sich informieren, ob die
Möglichkeit einer Verschreibung vor Ort besteht. Geht auch das nicht, bleibt
nur die mittels einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung. Diese muss in einem umfangreichen
Verfahren bei der Bundesopiumstelle beantragt werden.
3 Kommentare
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 01.08.2018 um 17:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ferien und BTM
von DAZ.online-Redaktion am 02.08.2018 um 9:53 Uhr
Ferien und BTM
von Heiko Barz am 31.07.2018 um 20:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.