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... „Zukunft auf der Kippe: Eine Bestandsaufnahme zum 25-jährigen Berufsjubiläum der PKA“ finden Sie in DAZ 29 auf Seite 58 oder hier auf DAZ.online.
Heute vor 25 Jahren, am 1. August 1993, trat – als Weiterentwicklung der bis dahin üblichen Ausbildung zur Apothekenhelferin – die dreijährige Ausbildungsordnung für PKA in Kraft mit der neu geschaffenen Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“. Ihr Arbeitsplatz liegt im Backoffice der Apotheke, und sie steht selten im Rampenlicht. Zum 25. Jahrestag gibt es leider nicht nur Grund zum Feiern – eine Bestandsaufnahme des PKA-Berufes von Reinhild Berger.
Happy birthday, PKA, möchte man spontan jubeln. Doch wenn die ersten Jubelrufe verhallt sind, stellt man ein bisschen enttäuscht fest: Es gibt zum 25. Jahrestag nicht nur Grund zum Feiern. Die Rückschau auf die Zeit seit dem Neustart und erst recht der Blick in die Zukunft offenbaren eine Krise, die sich nicht einfach schönreden lässt.
Die Bundesapothekerkammer fasste im Jahr 1988 einen Beschluss: Die Ausbildung zur Apothekenhelferin sollte gründlich reformiert und auf drei Jahre verlängert werden. Im Frühjahr 1993 stand fest: Das „Neugeborene“ erhielt den Namen „Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“. Die neue Ausbildungsverordnung trat am 1. August 1993 in Kraft. In jeder begleitenden Veröffentlichung der Fachpresse wird betont: Die PKA-Ausbildung ist kein völlig neuer Ausbildungsberuf. Vielmehr handelt es sich um eine Neugestaltung des bisherigen Ausbildungsberufs Apothekenhelferin – allerdings mit einer neuen Berufsbezeichnung. Ebenfalls neu waren die Schwerpunkte der Ausbildungsinhalte und die jetzt dreijährige Ausbildungszeit. Der Anteil der pharmazeutischen Warenkunde – für die „alte“ Helferin noch die Basis der Ausbildung – war in der neuen PKA-Ausbildung geschrumpft: Er betrug nur noch ein Viertel. Das Schwergewicht lag ab jetzt deutlich auf den kaufmännischen Fächern wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Warenbewirtschaftung, Informationsverarbeitung, Bürowirtschaft, Statistik und Marketing.
Trotz des Wortes „pharmazeutisch“ in der Berufsbezeichnung gehört die PKA – wie zuvor schon die Apothekenhelferin – laut Apothekenbetriebsordnung zum „nicht-pharmazeutischen Personal“ in der Apotheke und darf keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben.
Die Erwartungen an die PKA als gut ausgebildete kaufmännische Kraft waren groß, vor allem bei denjenigen, die die Reform des Berufsbildes energisch vorangetrieben hatten. In der Tat war die Apotheke Ende der 1990er-, Anfang der 2000er-Jahre ein wahrer „Job-Motor“. Die kontinuierlich steigende Zahl der Apotheken erreichte ihren Höhepunkt. Doch trotz zunehmender kaufmännischer Arbeiten und Marketing-Maßnahmen war es gerade nicht die PKA, die vom Arbeitsplatz-Boom profitierte. Gefragt waren in erster Linie Apotheker und PTA. Der erhoffte Imagegewinn des PKA-Berufs durch die neuen Inhalte und den als attraktiv empfundenen Namen war ausgeblieben. Die Zahl der Auszubildenden dümpelte regelrecht dahin. Im Jahr 2003 war mit bundesweit nur noch 1859 neuen Ausbildungsverträgen ein Tiefpunkt erreicht, der die Verantwortlichen aufrüttelte.
... „Zukunft auf der Kippe: Eine Bestandsaufnahme zum 25-jährigen Berufsjubiläum der PKA“ finden Sie in DAZ 29 auf Seite 58 oder hier auf DAZ.online.
2 Kommentare
Zusammenlegung der Berufe
von Lisa Müller am 02.08.2018 um 15:28 Uhr
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Erst mehr Kompetenzen, dann mehr Gehalt
von Hummelmann am 01.08.2018 um 18:44 Uhr
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