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Schwedischer Generika-Markt
Verursachen stille Preisabsprachen erhebliche Mehrkosten?
231 Produkte mit verdächtigen Bieter-Mustern
Konkret identifizierte Cletus 231 Produkte mit verdächtigen Bieter-Mustern, etwa ein Viertel aller Präparate, für die Daten über einen Mindestzeitraum von 30 Monaten verfügbar waren. Bei 107 fand sie Bieter-Rotationen. Bei 135 gaben zwei oder drei Firmen ständig dieselben Gebote ab. Ein Vergleich der Durchschnittspreise der als „verdächtig” eingestuften Produkte mit ähnlichen Produkten nach einer bestimmten Methode offenbarte, dass diese im Mittel fünfmal so hoch waren, wobei die Preisdifferenz bei der Bieter-Rotation dreimal so groß und beim parallelen Bieten mehr als siebenmal so groß ausfiel. Abschließend ermittelte Cletus einen Effekt der Preiskollusion von 47 Prozent und Zusatzkosten für die Gesellschaft in Höhe von mindestens 148 Millionen schwedischen Kronen.
Preisperioden verlängern und Marktanteile besser verteilen
Eine Möglichkeit zur Verringerung des Risikos von Preiskollusionen wäre nach Meinung von Granlund und Rudholm, den Zeitrahmen für gegenseitige Preisbeobachtungen und Preisänderungen etwa auf eine Viertel-oder ein halbes Jahr zu verlängern. In den Wirtschaftswissenschaften sei seit langem bekannt, dass diese Zeitspanne einen entscheidenden Einfluss auf die Gefahr von Preisabsprachen habe. Außerdem könnten die Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Preise länger im Voraus anzugeben, bevor die Preisperioden beginnen.
Eine andere Option könnte aus ihrer Sicht darin liegen, den Marktanteils des jeweils billigsten Arzneimittels zu senken. Hierzu müsste die Verpflichtung zur Substitution bei der Abgabe in den Apotheken gelockert werden. So kämen mehr Mitbewerber ins Spiel, ein weiterer Faktor für erschwerte Absprachen. Außerdem würden damit auch andere Faktoren für die Arzneimittelversorgung außerhalb des Preises besser zu Tragen kommen, so ihre Vermutung.
Alles über den schwedischen Apothekenmarkt
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Missglückte Deregulierung?
Wie die Apotheker damit umgehen
Welche Auswirkungen hat das gegenwärtige System auf die Apothekenpraxis? Wer den Status als „Produkt des Monats gewinnt, kann rund 70 Prozent der Dispensierungen in den Apotheken auf sich verbuchen (Zahl für 2012). Es gibt verschiedene Konstellationen, bei denen ein Apotheker von der Verpflichtung abweichen darf, das Vorzugspräparat abzugeben. So kann der Arzt die Substitution ausschließen. Wünscht ein Kunde statt des „Produkts des Monats“ das Orginalpräparat auf der Verordnung, so kann er dieses bekommen, muss aber die Preisdifferenz selbst bezahlen. Ein weiterer Grund sind Lieferschwierigkeiten bei dem jeweiligen „Sieger“. Gelingt es diesem in einem Monat nicht, den Bedarf zu decken, so kann sein Präparat übrigens im darauffolgenden Monat nicht „Produkt des Monats” werden. Dies scheint kein Einzelfall zu sein, weshalb das TLV seit 2010 ein oder zwei Reserve-Produkte für die Abgabe benennt.
Abgesehen von diesen Ausnahmefällen verweigern sich die Apotheker aber auch sonst schon mal gegen die straffe Verpflichtung. So halten manche Apotheken das „Produkt des Monats“ einfach nicht am Lager, auch wenn sie es könnten, sondern beziehen lieber ein Vergleichspräparat von einer größeren Firma. Auf diese Weise müssen sie nicht jeden Monat ihre Bestellungen ändern.
Der
schwedische Apothekerverband klagt seit langem über Probleme mit dem
bestehenden System. „Ich denke, es ist Zeit, den Zustand zu analysieren und das
System so weiter zu entwickeln, dass sowohl die Gesellschaft finanziell davon
profitiert als auch die Patienten“, sagt der Verbands-Geschäftsführer Johan
Wallér.
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