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TSVG-Gesetzgebungsverfahren
Kassen gegen Großhandelsrabatte und neue Impfstoffauswahl
Verweis auf Honorargutachten
Obwohl es im TSVG nur um den Festzuschlag des Großhandels von 70 Cent geht, fordert der GKV-Spitzenverband stattdessen einen Festzuschlag von 96 Cent pro Packung und einen prozentualen Zuschlag von nur noch 0,53 Prozent statt 3,15 Prozent. Die Apotheken werden dann nicht weiter erwähnt. Doch auch der Vorschlag zum Großhandel liegt letztlich weit neben dem Thema der vorgesehenen Regelung im TSVG. Außerdem zeigt sich wieder einmal, dass das Honorargutachten nicht totzuschweigen ist.
Keine Änderung bei Impfstoffen gewünscht
Der GKV-Spitzenverband spricht sich in seiner Stellungnahme zudem dafür aus, die im TSVG vorgesehene Änderung bei der Impfstoffauswahl nicht umzusetzen. Dabei soll die Krankenkasse die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. Der GKV-Spitzenverband erklärt, dies führe zu „erheblichen Ineffizienzen“. Denn der Impfstoffmarkt sei ein Oligopol mit sehr wenigen Anbietern.
Im Markt für einen bestimmten Impfstoff gebe es „häufig“ sogar nur zwei Anbieter. Dann würde der höchste Preis Grundlage für die Abrechnungsvereinbarung. Zudem hätten die pharmazeutischen Unternehmer einen Anreiz, die Preise möglichst hoch zu setzen. Die sehr große Marktmacht einzelner Anbieter würde dies noch verstärken. Von den pharmazeutischen Besonderheiten der Impfstoffe und der Anfälligkeit für Lieferengpässe ist hingegen in der Stellungnahme keine Rede.
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