Knapp 1 Milliarde Euro

Ärzte bekommen mehr Geld – auch für Umsetzung der DSGVO

Berlin - 22.08.2018, 12:30 Uhr

Es klingelt in der Ärztekasse: Der Bewertungsausschuss von Kassen und KBV hat beschlossen, dass die Vertragsärzte im kommenden Jahr knapp 1 Milliarde Euro mehr bekommen sollen. (j/Foto: Imago)

Es klingelt in der Ärztekasse: Der Bewertungsausschuss von Kassen und KBV hat beschlossen, dass die Vertragsärzte im kommenden Jahr knapp 1 Milliarde Euro mehr bekommen sollen. (j/Foto: Imago)


Gassen: Es kann immer mehr sein

Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV, äußerte sich so zum Verhandlungsergebnis: „Es kann immer mehr sein, es ist auch etwas frustrierend, wenn man die zähen Verhandlungen sieht. Man muss aber auch realistisch sein. (...) Die Kollegen da draußen wünschen sich angesichts ihrer Unterfinanzierung aber oftmals viel größere Steigerungen.“ Das große Ziel der KBV sei weiterhin die „Entbudgetierung“ des Ärztehonorars. Damit meint Gassen die zwischen den regionalen KVen und den Kassen vereinbarten Budgets für das Ärztehonorar: Wenn die Abrechnungen der Mediziner dieses festgelegte Budget überschreiten, können sie darauf folgende Leistungen nicht mehr zum vollen Satz abrechnen.

Wie funktioniert eigentlich das Ärztehonorar?

Wenn sich Ärzte niederlassen wollen und ihre Leistungen mit einer Krankenkasse abrechnen möchten, benötigen sie eine Zulassung als sogenannter Vertragsarzt. Dazu müssen sie zunächst Mitglied in einer der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sein, die im Auftrag ihrer Mitglieder bei den Kassen alle Leistungen abrechnet. Die KVen sind auch dafür zuständig, die genauen Vergütungsbestandteile mit den Kassen auszuhandeln – in sogenannten Kollektivverträgen, die für alle KV-Mitglieder gleichermaßen gelten. Doch auch die KV-Mitgliedschaft alleine reicht nicht aus, um mit den Kassen ins Geschäft zu treten. Dazu muss der Arzt sich in seiner jeweiligen Fachrichtung auch noch eine Region aussuchen, in der seine Leistung benötigt wird. Ist der gewünschte Bezirk im Sinne der Bedarfsplanung überversorgt, erhält der Bewerber keinen Kassensitz.

Von den etwa 150.000 ambulant tätigen Medizinern haben rund 120.000 Ärzte einen solchen Kassensitz. Diese Vertragsärzte dürfen aber nicht jede Leistung in Rechnung stellen, die ihnen einfällt. Für welche Behandlungen die Mediziner Geld bekommen können, ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. Der EBM ist die Gebührenordnung für alle kassenärztlichen Leistungen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erweitern den EBM regelmäßig in gemeinsamen Verhandlungen.

Um zu berechnen, wie viel eine im EBM festgehaltene Leistung wert ist, müssen Kassen und KBV für jede EBM-Leistung eine sogenannte Punktzahl vergeben. Die Punktzahl gibt Auskunft darüber, wie viel die Behandlung im Vergleich zu anderen Leistungen „wert“ ist. Dabei gilt: Je aufwendiger die Leistung, desto höher ist die Punktzahl. Der genaue Preis in Euro ergibt sich erst nach weiteren Verhandlungen auf regionaler Ebene zwischen den KVen und den Kassenverbänden. Beide müssen nämlich den sogenannten Punktwert vereinbaren. Der Punktwert ist ein Wert in Euro, den man mit der bundesweit gültigen Punktzahl multiplizieren muss, um das genaue Arzthonorar zu erhalten.

Im Gegensatz zu den Apothekern haben die Ärzte also die Möglichkeit, gleich an zwei wichtigen Stellen auf die Höhe ihres Honorars einzuwirken: Auf Bundesebene kann die KBV in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband darauf hinwirken, dass neue EBM-Leistungen eine möglichst hohe Punktzahl bekommen. Und auf regionaler Ebene können die Ärzte in den Verhandlungen direkt auf die Höhe der Preise einwirken, durch den regionalen Punktwert.

Der am gestrigen Dienstag neu festgelegte Orientierungspunktwert hat für die Berechnung von konkreten Leistungen und deren Vergütung eigentlich keine Bedeutung, trotzdem ist er die wichtigste Stellschraube für das ärztliche Honorar. Denn alle regionalen Punktwerte müssen sich an ihm orientieren. Steigt der Bundeswert, steigen alle 17 KV-Werte. Laut Gesetz müssen KBV und GKV-Spitzenverband die Höhe des Orientierungspunktwertes jedes Jahr neu verhandeln.

Mehr zum Thema



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Wie heißt doch das Fremdwort für Apotheker?: Honorarerhöhung!

von Heiko Barz am 23.08.2018 um 17:45 Uhr

Bin ich im falschen Film? Langsam aber sicher läuft hier doch ALLES aus dem Ruder!
Wir kämpfen seit 2004 dauerhaft vergeblich um die monitäre Anerkennung unserer absolut ungewollten und aufgezwungenen Zusatzleistung dieser wahnsinnigen Rabattschei... und die Ärztevertreter verhandeln eben mal ne Millarde mehr und auch noch dafür, dass sie die Edelritter der Datenschutzverordnungen sein werden. Das ist doch langsam pervers.
Wir werden froh sein müssen, wenn uns Herr Spahn den „Status Quo“ erhält, aber wir uns dafür auf EWIG aller Forderungen, besonders der finanziellen, zu enthalten haben.
Unsere Einkommensverhältnisse werden sich, so heute bekannt geworden, allein durch die 3% Gehaltserhöhung unserer Angestellten weiter anspannen. Das bedeutet leider in vielen Fällen den Verlust von Arbeitsplätzen. Anders können wir rein betriebswirtschaftlich nicht kompensieren.
Hier wird eine weitere Stellschraube am Sarg der Deutschen Apothekerschaft eingeschraubt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Weitere Honorarerhöhungen kommen noch

von Karl Friedrich Müller am 22.08.2018 um 12:36 Uhr

....
wofür? Ärzte und Praxen verursachen nur Kosten und Aufwand bei uns Apotheken, Lern und Beratungsresistenz, ständige Nachfragen, ständig gleiche Fehler (für die WIR haften)
und die Ärzte erhalten Honorarerhöhungen, wir nicht, nur die Arbeit-
es hängt mir zum Hals raus- -freundlich ausgedrückt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Weitere Honorarerhöhungen kommen noch

von Ilona Weiß am 22.08.2018 um 18:15 Uhr

Ich kann nur zustimmen das ist einfach unglaublich.
Wir zahlen immer egal was kommt so wie demnächst für Securpharm....

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.