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Zytoskandal
Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Bottroper Onkologen ein
Hat der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. womöglich Ärzten unzulässige Leistungen zukommen lassen? Während des Prozesses kamen solche Vorwürfe auf. Eine laut Zeugenaussage von ihm finanzierte Weihnachtsfeier einer onkologischen Praxis führte aber nicht zu weiteren Ermittlungen, da zu dem Zeitpunkt Korruption im Gesundheitswesen noch nicht strafbar war. Vorermittlungen wegen möglicher Rabatte für Praxisbedarf wurden nun eingestellt.
Im Zusammenhang mit dem Prozess um Unterdosierungen des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. kamen zahlreiche weitere Vorwürfe auf. So soll der in erster Instanz zu 12 Jahren Haft verurteilte Pharmazeut eine fragwürdige Nähe zu Onkologen gehabt haben. Laut Zeugenaussage soll S. beispielsweise die im Jahr 2014 stattfindende Weihnachtsfeier eines Onkologen finanziert haben, der eng mit dem Apotheker zusammengearbeitet hat. Da zum Zeitpunkt der Feier das Gesetz, das Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt hat, noch nicht existierte, hatte die Staatsanwaltschaft Essen in dieser Sache nicht weiter ermittelt.
Wie DAZ.online erfuhr, stellte die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich auch Ermittlungen wegen anderer Vorwürfe ein. Das Recherchebüro Correctiv hatte über die Aussagen einer Zeugin berichtet, die bei S. gearbeitet hatte – und zuvor bei dem Onkologen tätig war. Im Gerichtsprozess habe sie ausgesagt, S. habe Bestellungen aus dem Bereich „Sprechstunden- und Praxisbedarf“ – etwa Desinfektionsmittel und Mullbinden – zu sehr unterschiedlichen Konditionen berechnet. „Es habe für manche Praxen Rabatte von 5 Prozent oder 10 Prozent gegeben, andere bezahlten den vollen Preis oder gar nichts“, heißt es in dem Bericht. Die Zeugin habe die Mutter des Apothekers darauf angesprochen und darauf hingewiesen, dass diese Lieferungen bezahlt werden müssten. Die „Vernetzung“ zwischen dem Apotheker und dem Onkologen sei auf Augenhöhe gewesen, aber der eine „habe gegeben, der andere genommen“.
Vorwurf fallengelassen, dass „gemauschelt wurde“
Was das Verhältnis des Apothekers und „seiner Leib- und Magen-Onkologiepraxis“ anbelangt – erklärte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Essen, der Vorwurf, dass mit unzulässigen Rabattierungen in Sachen Praxisbedarf „irgendwas gemauschelt worden wäre“, sei fallengelassen worden. Die Zeugin sei erneut vernommen worden, doch habe sie die Vorwürfe nicht weiter konkretisieren können und gesagt, sie sei bei den Formulierungen missverstanden worden. Daher sei kein richtiges Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch keine weiteren Zeugen gehört worden – die Anschuldigungen hätten sich „von Anfang an zerbröselt“.
Weitere Ermittlungsverfahren laufen noch
Nachdem Ermittlungen gegen einen Journalisten wegen des Verdachts der unzulässigen Veröffentlichung von einer Gerichtsakte kürzlich zu einem Strafbefehl geführt hat, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, gehen auch andere Ermittlungsverfahren noch weiter. So gegen eine unbekannte Person, die mit Drohbriefen Demonstrationen von Krebspatienten zu verhindern versucht haben soll, die von S. beliefert worden waren. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern von S. wegen des Verdachts, im Keller der Apotheke einen unangemeldeten Arzneimittelgroßhandel betrieben zu haben – und gegen die Mutter wegen möglicher Beihilfe zu den Betrugstatbeständen ihres Sohnes.
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Zyto-Prozess geht in Revision zum Bundesgerichtshof
Revision wohl in den nächsten Monaten
In diesen Angelegenheiten gebe es noch nichts Neues zu vermelden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dies könnte auch daran liegen, dass das Verfahren gegen Zyto-Apotheker Peter S. vermutlich in den nächsten Monaten in Revision zum Bundesgerichtshof gehen wird. Womöglich wartet die Staatsanwaltschaft noch auf ein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache, bis sie die weiteren Ermittlungen vorantreibt.
1 Kommentar
Chance vertan
von Dr Schweikert-Wehner am 24.08.2018 um 16:16 Uhr
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