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ABDA-Forderung abgelehnt
BMG will keine Apothekenpflicht für HIV-Tests
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen HIV-Selbsttests ab Herbst für Laien zugänglich sein. Die Forderung der ABDA nach einer Apothekenpflicht für diese Diagnostika lehnt das BMG ab: Gegenüber DAZ.online erklärte ein Sprecher, dass der Vertriebsweg über Apotheken nicht „niedrigschwellig“ genug sei. Außerdem sei es erwünscht, die Tests auch übers Internet beziehen zu können. Die Deutsche Aids-Hilfe und das RKI warnen derzeit vor unseriösen Test-Angeboten aus dem Netz.
HIV-Selbsttests gehören in die Apotheke, findet die ABDA. Vor einigen Wochen hatte sich die Apothekenstandesvertretung mit der Forderung, die Schnelltests künftig unter die Apothekenpflicht zu stellen, deshalb an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt.
BMG: Apothekenpflicht „sachlich nicht geboten“
Das Bundesgesundheitsministerium will nämlich den Verkauf dieser Diagnostika, die derzeit nur an Ärzte und Gesundheitseinrichtungen abgegeben werden, ab Herbst auch an Laien ermöglichen. Eine Apothekenpflicht war und ist in den Plänen des Ministeriums nicht vorgesehen. So erklärte ein Ministeriumssprecher am heutigen Mittwoch gegenüber DAZ.online: „Ein ausschließliches Beratungsangebot über Apotheken mit der zwingenden Folge, den Vertriebsweg Apotheke vorzuschreiben, ist für den HIV-Selbsttest sachlich nicht geboten.“
Doch genau das Beratungsangebot ist aus Sicht der ABDA essenziell. „Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass bei der Abgabe der HIV-Selbsttests eine fundierte Beratung durch pharmazeutisches Personal im Rahmen der Beratungspflichten nach § 20 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geliefert wird“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zuvor in einer Stellungnahme. Der Apotheker könne zudem auf die Limitationen des Selbsttests hinweisen: „Denn bei Tests kann es zu falsch-positiven Ergebnissen kommen und der Anwender meint, HIV-positiv zu sein, obwohl er nicht infiziert ist. Deshalb kann ein Selbsttest die ärztliche Diagnose nicht ersetzen“, so Schmidt weiter.
Apothekenberatung nicht „niedrigschwellig“?
Das Ministerium scheint offenbar keine Notwendigkeit zu sehen, dass die Betroffenen in dieser sensiblen Fragestellung obligatorisch beraten werden müssten. Vielmehr klingt es in der BMG-Stellungnahme so, als ob die Apothekenberatung eine zusätzliche Hürde darstellen könne. So begründet das Ministerium die Ablehnung der ABDA-Forderung wie folgt: „Das ausdrücklich gewünschte niedrigschwellige Angebot, das auch einen Bezug über das Internet ermöglicht, würde mit der Apothekenpflicht konterkarieren. Eine Apothekenpflicht ist mit der Freigabe für HIV-Selbsttests daher nicht vorgesehen.“
Weshalb die Apothekenberatung weniger „niedrigschwellig“ als andere Vertriebswege sein soll, wird nicht begründet. Für Ratsuchende, die den Gang zum Arzt oder in eine öffentliche Gesundheitseinrichtung scheuen, wäre der Zugang zu HIV-Schnelltests über Apotheken vermutlich schon eine große Erleichterung. Denn auch zu anderen sensiblen Gesundheitsthemen, wie etwa Verhütung oder Sucht, wird die Apothekenberatung allgemein als kompetent, diskret und leicht verfügbar wahrgenommen.
Bei einer Internetbestellung dagegen könnten viele Fragen offen bleiben und zudem müssten die Betroffenen bis zu mehrere Tage auf die Lieferung warten.
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Vorsicht vor Tests aus dem Netz
Experten der Deutschen Aids-Hilfe und des Robert-Koch-Instituts warnen im Vorfeld des Welttages der sexuellen Gesundheit am 4. September vor fragwürdigen Tests aus dem Netz. Für andere sexuell übertragbare Krankheiten wie etwa Syphilis und Tripper hätten dubiose Geschäftsleute in Deutschland „eine Marktlücke“ erkannt und böten Schnelltests von zweifelhafter Qualität an.
Wer einen HIV- Selbsttest durchführen wolle, solle nur Tests anwenden, die das CE-Prüfzeichen tragen, für Laien konzipiert und in Europa zugelassen sind, erklärt die Deutsche Aids-Hilfe gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Sensitivität solle annähernd 100 Prozent betragen. Aktuell empfiehlt die Deutsche Aids-Hilfe den „Autotest VIH“ aus Frankreich.
Neben der richtigen Durchführung sei auch die korrekte Interpretation der Ergebnisse von Bedeutung. Erst zwölf Wochen nach einer möglichen Übertragung sei ein negatives Testergebnis auch als negativ zu betrachten. Andererseits gebe es auch falsch-positive Ergebnisse. Ein positiver Selbsttest müsse daher durch einen weiteren Labortest – beispielsweise beim Arzt – bestätigt werden.
4 Kommentare
Gepriesen sei der kompetente Patient
von Christiane Patzelt am 30.08.2018 um 15:45 Uhr
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AW: Gepriesen sei der mündige Bürger ...
von Reinhard Herzog am 30.08.2018 um 16:31 Uhr
AW: Gepriesen sei der kompetente Patient
von Christiane Patzelt am 30.08.2018 um 19:32 Uhr
Suizidgedanken
von Max am 30.08.2018 um 9:48 Uhr
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