Bayer ändert Iberogast-Packungsbeilage

Schulz-Asche attackiert Bayer – und das BfArM

12.09.2018, 13:00 Uhr

Kordula Schulz-Asche (Grüne): Iberogast-Geschichte wirft „verheerend schlechtes Bild auf den Pharmakonzern Bayer". ( r / Foto: imago)

Kordula Schulz-Asche (Grüne): Iberogast-Geschichte wirft „verheerend schlechtes Bild auf den Pharmakonzern Bayer". ( r / Foto: imago)


Kordula Schulz-Asche (Grüne) hatte sich im Frühling dieses Jahres im Bundestag beim Thema Iberogast engagiert. Dass Bayer nun die BfArM-Anordnungen für Schwangere, Stillende und Leberkranke umsetzt, ist wohl in ihrem Sinne – doch sie verschont Bayer nicht mit Kritik. Und auch das BfArM „steht im schlechten Licht da", findet Schulz-Asche.

Besonders Kordula Schulz-Asche (Grüne), Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik hatte sich für ergänzende Warnhinweise in den Iberogast®-Texten stark gemacht – auch im März dieses Jahres im Bundestag. Dass Bayer nun doch „einknickt“, ändert nach Ansicht der Grünen-Politikerin wohl nichts mehr daran, dass „die Vorgänge (…) ein verheerend schlechtes Bild auf den Pharmakonzern Bayer“ werfen, erklärt sie in einer Pressemitteilung. So habe sich dieser geweigert, und zwar über zehn Jahre, „Warnhinweise vor möglichen Leberschädigungen seines sich sehr gut verkaufenden pflanzlichen und nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels Iberogast® in die Packungsbeilage aufzunehmen“. Erst nachdem das BfArM einen Zusammenhang zwischen einem Todesfall und der Einnahme von Iberogast® für möglich hielt, habe Bayer eingelenkt – „zu spät jedoch für den Verstorbenen“.

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Patientenschutz missachtet

Allerdings bleibt auch das BfArM nicht von der Kritik Schulz-Asches verschont: „Auch das BfArM steht im schlechten Licht da. Seit dem Erlass eines Bescheides zur Aufnahme der Warnhinweise in 2008 konnte oder wollte die Behörde ihre eigenen Anordnungen gegenüber Bayer nicht durchsetzen.“ Und weiter: „Um hier die Machtverhältnisse wieder gerade zu rücken – nämlich in Richtung Patientenschutz – haben wir bereits einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/2666) in den Bundestag eingebracht, der Hersteller zwingt, Bescheide des BfArM, wie im Falle von Iberogast®, unverzüglich umzusetzen."


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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