Festpreise

Bundesregierung verteidigt Buchpreisbindung

Berlin - 18.09.2018, 07:00 Uhr

Die Bundesregierung will die Buchpreisbindung verteidigen, schließlich müsse das Kulturgut Buch geschützt werden. ( j/ Foto: Imago)

Die Bundesregierung will die Buchpreisbindung verteidigen, schließlich müsse das Kulturgut Buch geschützt werden. ( j/ Foto: Imago)


Festpreise gelten auch für E-Books

Trotzdem gibt die Bundesregierung an, das von der Monopolkommission vorgelegte Gutachten derzeit zu prüfen. Ebenso prüfe man, ob man eine Stellungnahme dazu abgeben werde. Und weiter: „Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bei einer Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) erfolgen.“ Zur Erklärung: Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgehalten, dass sie die Preisbindung für Bücher „anpassen“ wollen, „damit internetgestützte Vertriebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können“. Auch im Koalitionsvertrag stellten sich die Koalitionäre zumindest indirekt vor die Buchpreisbindung.

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung gegenüber der FDP auch klar, dass das Buchpreisgesetz auch für E-Books gilt. Wörtlich heißt es: „Das BuchPrG gilt für den Verkauf von Büchern und allen Produkten, die insbesondere Bücher reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, gilt dies auch für eBooks. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BuchPrG wurden elektronische Bücher explizit in diese Aufzählung der sogenannten buchnahen Produkte aufgenommen.“

Kurz nach dem Erscheinen der Grundaussagen des Monopolkommission-Gutachtens hatte sich auch schon Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) deutlich vor die Festpreise gestellt: Sie sei fassungslos über die Empfehlung, die eines unserer wertvollsten Kulturgüter – die literarische Vielfalt – schleife, schreibt sie in einer Stellungnahme. Der Buchpreisbindung komme eine „entscheidende Rolle“ zu, um den „unabhängigen Buchhandel“ und die Verlage als Garanten dieses Kulturguts in ihrer Vielfalt zu schützen. „Die Kommission degradiert mit ihrer Betonung des wirtschaftlichen Aspekts den Wert und die gesellschaftliche Funktion des Kulturguts Buch zur bloßen Handelsware“, schreibt die CDU-Politikerin weiter. „Der Bestand dieser kulturellen Errungenschaft, (…), kann nicht allein den Mechanismen des freien Marktes überlassen werden.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Inhaltliche Frage - auch zur Weiterleitung

von Christian Redmann am 18.09.2018 um 13:21 Uhr

Liebe DAZ, liebe Politiker, liebe Zitatlieferanten,

was ist an folgendem - nur marginal verändertem und dem Kontex angepassten - Satz weniger richtig oder gültig als im Falle der Buchpreisbindung:

"Die Bundesregierung hält die Arzneimittelpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares gesundheitspolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, die Arzneimittelversorgung zu schützen.“ +


"Zudem heißt es schlicht, dass die Buchpreisbindung mit dem Unionsrecht „vereinbar“ sei."

So einfach? Wieso so einfach? Warum ist die eine Bindung "vereinbar" - die andere nicht?! Ich brauche da eine Erklärung.

"Probleme wie im Arzneimittelhandel, wo EU-Versender Verbrauchern in Deutschland seit Jahren Rx-Boni geben, sieht die Bundesregierung nicht."

Rx-Boni, die bis vor 2016 illegal waren und ggf. gültiges Recht verstießen. Würde jetzt Amazon oder Thalia oder Hugendubel anfangen Rabatte auf Bücher zugeben... wäre das dann in 5-6 Jahren auch erst geduldet und nach Urteilen dann rechtens? Machen wir neuerdings so Gesetze?

"Schließlich gelte die Preisbindung für alle Anbieter: „Aus dem BuchPrG ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel. Die gesetzliche Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten.“

... ja, anderswo war das glaube ich, auch mal so. Da gab's was, was für alle galt und dann nicht mehr. Und den status quo ante wieder herzustellen...

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