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Festpreise gelten auch für E-Books
Trotzdem gibt die Bundesregierung an, das von der Monopolkommission vorgelegte Gutachten derzeit zu prüfen. Ebenso prüfe man, ob man eine Stellungnahme dazu abgeben werde. Und weiter: „Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bei einer Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) erfolgen.“ Zur Erklärung: Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgehalten, dass sie die Preisbindung für Bücher „anpassen“ wollen, „damit internetgestützte Vertriebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können“. Auch im Koalitionsvertrag stellten sich die Koalitionäre zumindest indirekt vor die Buchpreisbindung.
In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung gegenüber der FDP auch klar, dass das Buchpreisgesetz auch für E-Books gilt. Wörtlich heißt es: „Das BuchPrG gilt für den Verkauf von Büchern und allen Produkten, die insbesondere Bücher reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, gilt dies auch für eBooks. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BuchPrG wurden elektronische Bücher explizit in diese Aufzählung der sogenannten buchnahen Produkte aufgenommen.“
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Kurz nach dem Erscheinen der Grundaussagen des Monopolkommission-Gutachtens hatte sich auch schon Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) deutlich vor die Festpreise gestellt: Sie sei fassungslos über die Empfehlung, die eines unserer wertvollsten Kulturgüter – die literarische Vielfalt – schleife, schreibt sie in einer Stellungnahme. Der Buchpreisbindung komme eine „entscheidende Rolle“ zu, um den „unabhängigen Buchhandel“ und die Verlage als Garanten dieses Kulturguts in ihrer Vielfalt zu schützen. „Die Kommission degradiert mit ihrer Betonung des wirtschaftlichen Aspekts den Wert und die gesellschaftliche Funktion des Kulturguts Buch zur bloßen Handelsware“, schreibt die CDU-Politikerin weiter. „Der Bestand dieser kulturellen Errungenschaft, (…), kann nicht allein den Mechanismen des freien Marktes überlassen werden.“
1 Kommentar
Inhaltliche Frage - auch zur Weiterleitung
von Christian Redmann am 18.09.2018 um 13:21 Uhr
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