Beim Warten

Apotheker lädt zum Walzertanzen ein

Stuttgart - 19.09.2018, 10:15 Uhr

In der Apotheke von Jens Krautscheid in Dorfen kann man die Wartezeit nutzen, um die Walzerkenntnisse aufzufrischen.( r / Foto: privat)

In der Apotheke von Jens Krautscheid in Dorfen kann man die Wartezeit nutzen, um die Walzerkenntnisse aufzufrischen.( r / Foto: privat)


Der Hochzeitswalzer oder der Wiener Walzer sind weithin bekannt, bislang eher weniger berühmt ist der Apothekenwalzer. Das könnte sich zumindest bei den Kunden des Dorfener Apothekers Jens Krautscheid bald ändern: Er hat seine Diskretionszone, die für eine ungestörte Beratung sorgen soll, mit einem Aufkleber abgetrennt, auf dem der  Walzergrundschritt abgebildet ist. Die Idee stammt aus dem Netz. 

Ein langer, zwei kurze Schritte – der Walzer gehört wohl zu den Tänzen, die auch weniger passionierte Tänzer noch irgendwie hinbekommen. Falls nicht, haben Sie jetzt in der Park Apotheke im bayerischen Dorfen die Gelegenheit, ihre Kenntnisse aufzufrischen – und zwar beim Warten. Auf den Markierungen, die die Vertraulichkeit der Beratung gewährleisten sollen, ist der Grundschritt abgebildet. Er habe das Bild im Netz entdeckt, berichtet Inhaber Jens Krautscheid gegenüber DAZ.online – in englischer Sprache – und es dann auf den Wiener Walzer umgeschrieben und den Aufkleber gebastelt. Die Leute tanzten zwar nicht, aber sie schmunzelten und – das ist das Allerwichtigste - sie blieben tatsächlich dort stehen. 

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Die Vertraulichkeit der Beratung wurde gesetzlich in der Neufassung der Apothekenbetriebsordnung 2012 verankert. Dort heißt es in § 4 Abs. 2a Satz 3: „Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird“. Wie das genau gewährleistet werden soll, bleibt den Apothekern selbst überlassen. Empfehlungen gibt es aber. So forderten beispielsweise damals die Pharmazieräte in ihren Eckpunkten zur einheitlichen Umsetzung und Überwachung der neuen ApBetrO einen Mindestabstand zwischen den einzelnen Bedienplätzen (gerechnet von Kunde zu Kunde) und zwischen Bedienplätzen und wartenden Kunden von jeweils 2 Metern ein. Die Länder-Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen hingegen gibt in ihrem Frage- und Antwortkatalog hingegen keine Mindestabstände vor.

Wie das gewährleistet werden kann; dazu führt der Frage- und Antwortkatalog einige Beispiele auf: Abstandshalter, Aufstellen von Schildern mit entsprechenden Aufschriften, Einbau schallschluckender Materialien in Decke, Fußboden oder Einzelbedienerplätze mit ausreichendem Abstand zueinander und Markierungen am Boden – gegebenenfalls auch mit Walzerschritten.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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