Beratung in der Apotheke

Kammer erinnert an Diskretion

26.05.2015, 16:00 Uhr

Patienten wünschen sich Diskretion. (Foto: ABDA)

Patienten wünschen sich Diskretion. (Foto: ABDA)


Berlin – Die Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass die Vertraulichkeit eines Informations- und Beratungsgespräch in der Apotheke gewahrt wird. Auf die Wichtigkeit der Diskretion weist die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) in einem Newsletter vom vergangenen Freitag hin. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden von Patienten, die ihre Privatsphäre nicht ausreichend respektiert sehen.

§ 4 Abs. 2a ApBetrO gibt vor, dass die Offizin so gestaltet sein muss, dass der Vorrang des Arzneimittelversorgungsauftrags nicht beeinträchtigt wird und für die in der Offizin ausgeübten wesentlichen Aufgaben, insbesondere die Beratung von Patienten und Kunden, genügend Raum bleibt. „Die Offizin muss so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung, insbesondere an den Stellen, an denen Arzneimittel an Kunden abgegeben werden, so gewahrt wird, dass das Mithören des Beratungsgesprächs durch andere Kunden weitestgehend verhindert wird.“

Dementsprechend seien Vorkehrungen zu treffen, erklärt die LAK, die eine Beratung in ausreichend vertraulicher Atmosphäre zulassen. Ob Bodenmarkierungen, Schilder, die auf die Abstandshaltung hinweisen, oder die Gestaltung der Handverkaufstische – die konkrete Ausgestaltung sei den Apothekern selbst überlassen. Weiterhin müssten die Beratung oder eventuelle Telefonate mit den Ärzten in angemessener Lautstärke durchgeführt werden. Da der Diskretionsbedarf häufig vom subjektiven Empfinden des Kunden abhängig sei, müsse auf jeden einzelnen Kunden und sein Verhalten geachtet und darauf eingegangen werden.

Bei den Beschwerden gehe es in der Regel um Rx-Arzneimittel, erklärt die LAK auf Nachfrage – aus dem OTC-Bereich sei die Beschwerderate geringer. Hintergrund sei meist das Empfinden der Patienten, die Apothekenmitarbeiter respektierten ihre Privatsphäre nicht ausreichend. Unangenehm sei vielen, wenn ihr Name samt Präparat und Dosierung in einer Lautstärke genannt werde, der es anderen Anwesenden ermögliche, zu erfahren, unter welcher Krankheit der Betroffene leidet. „Die Patienten fühlen sich daher bloß gestellt, ein Stück weit schikaniert und nicht wirklich ernst genommen.“ Allerdings sei festzustellen, betont die Kammer, dass es sich weitestgehend um das rein subjektive Empfinden der Betroffenen handle und sich der Vorwurf nicht erhärtet habe.


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