Entwurf für Gesetzesänderung vorgelegt

Referenzpreissystem in der Schweiz: Jetzt wird es ernst

Remagen - 21.09.2018, 09:00 Uhr

System in Gefahr? Die Einführung eines Referenzpreissystems für Arzneimittel in der Schweiz gefährdet nach Meinung vieler die Versorgung. ( r / Foto: D.Gruber / stock.adobe.com)

System in Gefahr? Die Einführung eines Referenzpreissystems für Arzneimittel in der Schweiz gefährdet nach Meinung vieler die Versorgung. ( r / Foto: D.Gruber / stock.adobe.com)


Am vergangenen Freitag hat der Schweizer Bundesrat den angekündigten Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorgelegt. Damit geht die Kostendämpfung bei Arzneimitteln nun konkret in die nächste Runde. Auf der Agenda stehen Maßnahmen zu einer verschärften Kontrolle der Ausgaben für die Vertriebskanäle sowie die Einführung eines Referenzpreissystems. Eine Allianz unter großer Beteiligung der Apothekerschaft schießt dagegen.

Im Frühjahr 2018 hatte der Schweizer Bundesrat ein auf einem Expertenbericht zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) basierendes Kostendämpfungsprogramm verabschiedet und sein Innenressort (EDI) gebeten, die neuen Maßnahmen in Form von zwei Paketen bis Herbst 2018 bzw. Ende 2019 zu prüfen und umzusetzen. Am letzten Freitag wurde nun das erste Paket verabschiedet und in die „Vernehmlassung“ geschickt.

Referenzpreissystem als Herzstück der Reform

Über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sollen längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr möglich sein. Die Vorlage beinhaltet zwölf Maßnahmen zur Kostendämpfung. Zu acht werden Gesetzesanpassungen vorgeschlagen. Ein Schwerpunkt ist die Einführung eines Experimentierartikels, der innovative und kostendämpfende Projekte außerhalb des „normalen“ Rahmens des KVG ermöglichen soll. Weiterhin sind Regelungen im Bereich Tarife und Kostensteuerung geplant. Dabei geht es um die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich, die Einführung einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich, die Verpflichtung der Tarifpartner zur Datenlieferung an den Bundesrat für die Festlegung, Anpassung und Genehmigung von Tarifen sowie die Vereinbarung von Maßnahmen zur Steuerung der Kosten medizinischer Leistungen. Außerdem soll die Rechnungskontrolle durch die Versicherer und Versicherten gestärkt werden. Das Herzstück der Reform ist jedoch die Einführung eines Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel. Dies ist schon länger in Planung und hatte sich schon vor Monaten heftigen Widerstand ausgelöst.

Breite Allianz will dagegen halten

Bei einer Pressekonferenz von IQVIA Schweiz zeigte nun eine breite Allianz seltene Geschlossenheit. Sie besteht aus dem Schweizerischem Apothekerverband pharmaSuisse, dem Verband der Ärzte mit Patientenapotheke (APA), den Verbänden des Großhandels (pharmalog.ch) und der Generikaindustrie (Intergenerika) sowie dem Schweizerischen Verein der Amts- und Spitalapotheker (GSASA), der Vereinigung der Gruppierungen unabhängiger Apotheken (VGUA) und dem Verein für die unabhängige Apotheke (IFAK). Außerdem ist auch ein Zusammenschluss von sechs Pharma-Unternehmen, die in der Schweiz entwickeln, herstellen und hauptsächlich für den Schweizer Gesundheitsmarkt anbieten (IG Schweizer Pharma KMU) mit im Boot. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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