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„Datenklau“-Verfahren
„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…“
Im sogenannten „Datenklau“-Verfahren gegen den Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und einen IT-Spezialisten wird Ex-Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr nicht als Zeuge vernommen. Bellartz‘ Anwalt Dr. Carsten Wegner hatte das beantragt, die Richter des Landgerichtes Berlin lehnten dies aber ab. Ohnehin beschäftigt sich das Gericht seit Wochen fast ausschließlich mit Anträgen des Bellartz-Anwalts – ohne in der Sache wirklich weiterzukommen.
Seit Anfang Januar 2018 stehen der Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und ein IT-Spezialist vor dem Landgericht Berlin. Der Vorwurf: Bellartz soll den IT-Experten, der damals im Bundesgesundheitsministerium tätig war, dafür bezahlt haben, E-Mails mit politisch brisanten Informationen aus dem Ministerium abzuleiten. Bellartz soll diese Informationen dann für die Berichterstattung bei Apotheke Adhoc genutzt haben und auch an die ABDA weitergeleitet haben, deren Pressesprecher er zum damaligen Zeitpunkt war.
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Seit Wochen dreht sich das Verfahren jedoch im Kreis.
Bellartz‘ Anwalt Dr. Carsten Wegner erhebt schwere Vorwürfe gegen die
Staatsanwaltschaft und gegen die polizeilichen Ermittlungen. Wegner stellt immer wieder neue Anträge, die sich allesamt damit befassen,
eventuelle Ungenauigkeiten und mögliche Fehler in der Ermittlung beziehungsweise dem Handeln der
Staatsanwälte in den Mittelpunkt des Verfahrens zu rücken. Bislang allerdings erfolglos: Das Gericht hat bereits zahlreiche solcher Anträge abgelehnt.
Verteidigung: Bellartz ist kein Lobbyist
Nach diesem Muster verlief auch der heutige Prozesstag: Wegner verlas zu Beginn der Verhandlung mehrere Anmerkungen. Unter anderem beschwerte er sich erneut darüber, dass einer der in dem Verfahren tätigen Staatsanwälte zu Beginn des Verfahrens in einem Medienbericht gesagt hat, Bellartz sei ein „Lobbyist“. Sein Mandant habe nie einen Hausausweis im Bundestag gehabt, sei in keinem Lobbyregister geführt und habe zu dieser Zeit als Journalist gearbeitet.
Ebenso beschwerte sich Wegner darüber, dass das Gericht ablehnt, den sogenannten „Parkbank-Vorgang“ ins Verfahren mit einzubeziehen. Zur Erklärung: Der Kriminaloberkommissar, der die Ermittlungen geführt hatte, hatte zuvor als Zeuge ausgesagt, dass während dieser Ermittlungen einmal eine Journalistin angerufen habe, die sich für seinen Zwischenbericht interessierte. Sie meinte, er könne diesen doch „auf einer Parkbank liegen lassen“. Nachgekommen ist der Polizist der Bitte nicht. Dennoch meint Wegner: Dass dies nicht weiter aufgegriffen werde, sei ein „Freifahrtschein für polizeiliche Durchstecherei“. Ebenso kritisierte er erneut, dass der Ermittler im Verfahren zwar Erinnerungslücken eingeräumt habe, dies aber keine Konsequenz im Verfahren habe. Wegner sagte dazu: „Bei der Polizei darf getrickst werden, ohne dass sich jemand kümmert.“
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