„Behandlungsapotheker“

Dänemark: Apotheker sollen Ärztekompetenzen bekommen

Berlin - 02.10.2018, 07:00 Uhr

In dänischen Apotheken sollen Patienten in Zukunft häufiger eine patientenindividuelle Verblisterung nach Anordnung des Apothekers erhalten. (Foto: s / DAZ.online)

In dänischen Apotheken sollen Patienten in Zukunft häufiger eine patientenindividuelle Verblisterung nach Anordnung des Apothekers erhalten. (Foto: s / DAZ.online)


Apotheker sollen gewisse Rx-Arzneimittel abgeben dürfen

Des Weiteren sollen Apotheker künftig auch selbst Rx-Arzneimittel verschreiben und Folgerezepte ausstellen dürfen. Diese Regelung ist im Gesetzentwurf aber noch nicht genauer definiert. Der Entwurf enthält lediglich einen Passus, in dem die Behörde für Patientensicherheit damit beauftragt wird, das Konzept zu konkretisieren. Offen sind zum Beispiel die Wirkstoffe und Indikationen, in denen die Apotheker das dürfen. Schließlich soll dem neuen Gesetz zufolge eine Medikationskarte für alle Patienten geschaffen werden: Auf dieser Karte sollen alle wichtigen Informationen über die Medikation der Patienten gespeichert werden. Apotheker, Ärzte und Kliniken sollen alle gleichberechtigt eintragen dürfen, welche Medikation wann verordnet beziehungsweise geändert wurde. Ziel der Karte soll es sein, Doppel- und Fehlverordnungen zu vermeiden. 

Weiterbildung nötig

Um die Mehrleistungen anbieten zu dürfen, müssen die Apotheker an einer Fortbildung teilnehmen. Auch die Inhalte dieser Fortbildung sollen noch genauer festgelegt werden. Die Finanzierung und Konzeption des Lehrgangs sollen die Apotheker aber selbst übernehmen. Natürlich soll es auch ein Honorar für die neuen Leistungen geben. Aber auch das wurde noch nicht beziffert. Zur Erklärung: In Dänemark handeln der Apothekerverband und das Gesundheitsministerium jedes Jahr für das Folgejahr die Höhe des Apothekenhonorars aus. Sobald die ersten „Behandlungsapotheker“ fertig ausgebildet sind, muss also auch das Honorar dafür ausgehandelt sein.

Die dänischen Ärzte haben kürzlich aber schon Gesprächsbedarf angemeldet. Sie sind dagegen, dass Apotheker selbstständig entscheiden können, dass Patienten individualisierte Verblisterungen bekommen. Ihr Argument: Die Apotheker haben keinen Zugriff auf die Behandlungsakten des Patienten, die nur den Arztpraxen vorliegen dürfen. Somit könnten sie es gar nicht oder erst zu spät mitbekommen, dass es eine Umstellung in der Medikation gegeben hat.

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Derzeit gibt es in Dänemark knapp 460 Apotheken. Die Zahl der Abgabestätten ist in den vergangenen Jahren explodiert, weil die Regierung das Mehrbesitzverbot 2015 stark gelockert hatte. Seitdem ist es Apothekern erlaubt, insgesamt sieben Filialen zu betreiben.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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