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„Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium
Bellartz-Anwalt wirft Gericht „Taschenspielertricks“ vor
Im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. weist die 1. Strafkammer des Berliner Landgerichts zwar weiterhin sämtliche Anträge des Bellartz-Verteidigers auf weitere Zeugenvernehmungen ab. Sie räumt aber ein, dass es „erhebliche“ Verfehlungen bei den Ermittlungen gegeben habe.
Im Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher und Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. arbeitet Bellartz-Anwalt Carsten Wegner weiterhin mit der Strategie, seinen Mandanten als Opfer einer Straftat darzustellen. Niemals sei Bellartz ein Lobbyist gewesen, betont er immer wieder. Und während die Redaktionscomputer von Apotheke Adhoc während der Ermittlungen umfassend „gespiegelt“ worden seien, habe die Staatsanwaltschaft anderen Medien Informationen zulasten seines Mandanten durchgestochen. Es gebe offenbar einen Journalismus erster und zweiter Klasse, kritisierte Wegner nicht das erste Mal in diesem Prozess. Doch in den eigenen Reihen räume die Staatsanwaltschaft nicht auf. Schon gar nicht seien wegen der „Durchstechereien“ Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Und die Strafkammer bleibe untätig, so der Vorwurf des Anwalts. Er beantragte daraufhin am heutigen Prozesstag erneut die Vernehmung verschiedener Staatsanwälte als Zeugen.
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Doch das Gericht wies erst einmal in schon gewohnter Manier die bereits früher gestellten Beweisanträge Wegners zurück. Es bleibt der Überzeugung, dass die Vernehmung des zunächst ermittelnden Staatsanwaltes keine Tatsachen zutage fördern könnte, die nicht schon bewiesen seien oder sonst von Bedeutung wären. Allerdings betonte der Vorsitzende Richter auch, dass die Ablehnung dieser Anträge keine Billigung der ermittlerischen Verfehlungen zum Ausdruck bringen solle. Diese sehe die Kammer durchaus als erheblich an – und sie könnten im Schuldspruch auch strafmildernd berücksichtigt werden.
Anklagepunkte könnten bröckeln
Bei einem sogenannten Rechtsgespräch unterbreitete der Vorsitzende Richter dann einige Vorschläge zur Verfahrenseinstellung beziehungsweise -beschränkung. Wie bereits im März schlug er vor, nur noch zwei der vierzig gemeinsam angeklagten Fälle von „Datendiebstahl“ weiterzuverfolgen. Nämlich solche, die sich auf persönliche E-Mail-Fächer, etwa von Staatssekretären und Abteilungsleitern, beschränken. Auch von der Verfolgung wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz könne abgesehen werden. Zumindest mit der Maßgabe, dass die bereits festgestellten Tatsachen im Verfahren weiterhin bei der Schuld- und Rechtsfolgenfrage berücksichtigt werden könnten.
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