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„Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium
Bellartz-Anwalt wirft Gericht „Taschenspielertricks“ vor
Wegner: Kein Schaden für das Bundesgesundheitsministerium
Beschlossen wurde zu diesen Vorschlägen noch nichts. Wegner machte aber umgehend deutlich, dass das für ihn nur „Taschenspielertricks“ seien. „Das geht so nicht!“, erklärte er dem Gericht echauffiert. Es handele sich bei den dann eingestellten 38 Anklagepunkten um „klare Freispruchfälle“ – diese dann später in der Strafzumessung wieder berücksichtigen zu wollen, ist für ihn ein Unding.
Wegner stellte überdies erneut Anträge auf weitere Zeugenvernehmungen, insbesondere Staatsanwalt Roland Hennicke solle in den Zeugenstand berufen werden, ebenso die beiden früheren Gesundheitsminister Philipp Rösler und Daniel Bahr (beide FDP). Letztere sollen insbesondere bezeugen, dass dem Bundesgesundheitsministerium durch den mutmaßlichen „Datendiebstahl“ keinerlei Schaden entstanden sei. Das sollen zudem diverse Presseberichte belegen, in denen Bahr mit entsprechenden Aussagen zitiert wird. Der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) erfordert zwar gar keinen Schaden – aber Wegner hat mit dieser Argumentation möglicherweise die Strafzumessung im Blick.
Ein Großteil des heutigen Prozesstages nahm überdies ein weiterer Anklagepunkt gegen H. ein, mit dem Bellartz in keinerlei Zusammenhang steht: Auf dem Computer des IT-Fachmanns war kinderpornografisches Material sichergestellt worden, das nun erstmals Thema im Prozess wurde. Gericht und Staatsanwaltschaft nahmen das Material in Augenschein. Im Anschluss schlug der Vorsitzende Richter vor, die weitere Verfolgung auf diese bereits betrachteten Fotos und Filme zu beschränken.
Der Prozess wird am 19. Oktober fortgesetzt. Weitere Termine sind bis in den Dezember hinein anberaumt.
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