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Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker
Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 3: Die Dachorganisation ABDA
Die Organe der ABDA
Die Organe der ABDA sind die Mitgliederversammlung, die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker (besser bekannt als der „Deutsche Apothekertag“), der Gesamtvorstand und der Geschäftsführende Vorstand. Das höchste Gremium ist die Mitgliederversammlung, die in allen wichtigen Fragen entscheidet. Jede der 34 Mitgliedsorganisationen kann bis zu vier Vertreter dorthin entsenden. Jedes Bundesland (bzw. jeder Landesteil von NRW) hat sechs Grundstimmen und eine weitere Stimme pro 100 Apotheker im Land. Die Aufteilung dieser Stimmen zwischen Kammer und Verband des Landes können diese untereinander regeln. Insbesondere wählt die Mitgliederversammlung den ABDA-Präsidenten und den Vizepräsidenten. ABDA-Präsident ist derzeit Friedemann Schmidt, der Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer.
Obwohl die Mitgliederversammlung das wesentliche Entscheidungsgremium ist, wird der Deutsche Apothekertag öffentlich stärker wahrgenommen. Jede Mitgliedsorganisation entsendet dorthin Delegierte und hat eine Stimmenzahl, die von der Mitgliederzahl abhängt. Daraufhin wird die Hauptversammlung oft als eine Art Apothekerparlament wahrgenommen, doch sind ihre Beschlüsse nur verpflichtend, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Die meisten von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind Appelle an den Gesetzgeber oder andere staatliche Stellen oder Aufforderungen an die ABDA.
Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören der ABDA-Präsident, der Vizepräsident, ein von der Mitgliederversammlung gewählter nicht-selbstständiger Apotheker und die Mitglieder der Geschäftsführenden Vorstände der BAK und des DAV an. Der Geschäftsführende Vorstand setzt die Beschlüsse anderer Organe um und bereitet den Deutschen Apothekertag vor. In allen berufspolitischen Angelegenheiten, in denen nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist, entscheidet der Gesamtvorstand. Diesem gehören die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands an.
Hauptamtliche Geschäftsführung
Neben diesen ehrenamtlichen Gremien besteht eine gemeinsame hauptamtliche Geschäftsführung der ABDA, der BAK und des DAV, die an die Weisungen des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA gebunden ist und die ihren Sitz in Berlin hat. Sie wird von einem Hauptgeschäftsführer geleitet, derzeit Dr. Sebastian Schmitz. Jeder der fünf Geschäftsbereiche „Pharmazie“, „Arzneimittel“, „Wirtschaft, Soziales und Verträge“, „Recht“ sowie „Finanzen, Personal und Verwaltung“ hat einen Geschäftsführer. Außerdem gehören zur ABDA die Stabsstelle für Kommunikation und die Europavertretung.
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