Bundestagsfraktion

FDP will Suizid-BtM für unheilbar Kranke zugänglich machen

Berlin - 15.10.2018, 15:30 Uhr

Die FDP-Bundestagsfraktion will den Schwebezustand in Sachen Suizid-BtM nicht länger hinnehmen. ( r / Foto: Imago)

Die FDP-Bundestagsfraktion will den Schwebezustand in Sachen Suizid-BtM nicht länger hinnehmen. ( r / Foto: Imago)


Neues Bescheidungsverfahren mit ärztlicher Expertise

Nun versucht es die FDP-Fraktion direkt mit einem Antrag an den Bundestag, in dem sie nochmals auf die erheblichen praktischen und rechtlichen Unsicherheiten verweist. „Denn nunmehr müsste eine Abteilung des BfArM über existenzielle Schicksale und die höchst sensible Frage der Selbsttötung im Einzelfall entscheiden“, heißt es in dem Antrag mit dem Titel „Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“. Er wurde bereits vergangene Woche in die zuständigen Ausschüsse des Bundestags überwiesen.

Wertungswiderspruch mit dem Strafrecht

Der Antrag beschreibt das Dilemma: Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgend müsste der Staat einem Schwerstkranken den Suizid ermöglichen. Doch ein Arzt mache sich nach § 217 StGB strafbar, wenn er wiederholt bei einem Suizid assistiert. Und auch die zuständigen Mitarbeiter des BfArM verwirklichen möglicherweise diesen Straftatbestand, wenn sie Anträge positiv bescheiden. Dazu kommt die Anweisung aus dem BMG ans BfArM, das Urteil nicht zu befolgen – Betroffene, die den ablehnenden Bescheid nicht akzeptieren wollen, müssen also erneut vor Gericht ziehen.

Daher will die FDP-Fraktion den Bundestag mit ihrem Antrag dazu bewegen, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, „der klarstellt, dass für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage, die eine Selbsttötung beabsichtigen, der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung zu ermöglichen ist“. Zudem müssten bestehende Wertungswidersprüche im Wechselspiel mit § 217 StGB auflöst und insoweit Rechtssicherheit geschaffen werden. Nicht zuletzt soll der Gesetzentwurf ein Bescheidungsverfahren für die Anträge Betroffener vorgeben. Dieses soll eine sachverständige ärztliche Beurteilung – gegebenenfalls auch die einer entsprechenden Kommission – vorsehen und gewährleisten, dass Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden.

FDP-Abgeordnete: Selbstbestimmung am Lebensende ermöglichen

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr, auf deren Initiative der Antrag zurückgeht, erklärte gegenüber DAZ.online: „Gesundheitsminister Spahn missachtet weiterhin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Er bürdet damit schwer und unheilbar Erkrankten, die unter massiven Schmerzen leiden und sich Erlösung wünschen, ein langwieriges Gerichtsverfahren auf. Das können wir nicht hinnehmen. Wir wollen für die Betroffenen Rechtssicherheit schaffen und ihnen mehr Selbstbestimmung am Lebensende ermöglichen.“  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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