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Kommentar
Dispensierrecht für Ärzte führt AMTS-Bemühungen ad absurdum
Reflexartig auf den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, er könne sich Impfungen in der Apotheke vorstellen, folgte die Forderung der Hausärzte nach einem ärztlichen Dispensierrecht. Bei ärztlichen Verordnungen das Vier-Augen-Prinzip aufzubrechen, würde allerdings alle Bemühungen um mehr Arzneimitteltherapiesicherheit ad absurdum führen, findet DAZ.online Chefredakteurin Julia Borsch.
Arzneimitteltherapiesicherheit, kurz AMTS, ist in aller Munde. Zahlreiche Initiativen und Projekte sollen dazu dienen, diese zu verbessern: Apotheker auf Station, Medikationsanalysen und nicht zuletzt der bundeseinheitliche Medikationsplan, der aber offenbar von den ärztlichen Kollegen nicht besonders aktiv vorangetrieben wird. Ein ärztliches Dispensierrecht, wie es gestern reflexartig auf den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Apotheker könnten doch impfen, gefordert wurde, würde allerdings all diese Bemühungen ad absurdum führen.
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Das etablierte Vier-Augen-Prinzip – Arzt verordnet, Apotheker schaut noch einmal drauf – würde damit über den Haufen geworfen. Eine AMTS-Maßnahme, die so selbstverständlich ist, dass sie überhaupt nicht als solche wahrgenommen wird, würde damit wegfallen. Gleichzeitig steckt man aber bergeweise Geld in Projekte zur Verbesserung der AMTS. Geht’s noch?
Jeder Apotheker kann mehr als eine Geschichte erzählen, in denen in der Apotheke Fehler aufgedeckt wurden – von einem falschen Einnahmehinweis über Fehldosierungen bis zu ganz verkehrten Arzneimitteln. Im manchen Fällen wurden sogar Leben gerettet. Und dabei geht es keinesfalls um Kontrolle, sondern um Zusammenarbeit im Sinne der Patientensicherheit. Wer da aus Standesdünkel und Angst um eigene Pfründe das Dispensierrecht für Ärzte fordert, hat das offensichtlich nicht verstanden. Darüber hinaus gibt es weitere gute Gründe dafür, dass Arzneimittelabgabe und ärztliche Tätigkeit getrennt sind. Auf die verweist auch ABDA-Präsident Schmidt in seinem Statement: Die Trennung schütze den Arzt davor, in seiner Therapieentscheidung durch wirtschaftliche Erwägungen kompromittiert zu werden, heißt es dort.
Wenn man über die Impfung in der Apotheke diskutiert beziehungsweise warum man das für keine gute Idee hält, sollte man das sachlich tun, aber nicht mit abgedroschenen Totschlagargumenten, die am allerwenigsten dem Patienten nützen.
3 Kommentare
Nebelkerzen
von Karl Friedrich Müller am 20.10.2018 um 8:50 Uhr
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Glashaus hoch drei
von Wolfgang Müller am 19.10.2018 um 22:20 Uhr
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Aber warum so ...
von gabriela aures am 19.10.2018 um 20:39 Uhr
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