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Die Gematik und der Gesetzgeber haben beim E-Rezept bislang keine klaren Fakten geschaffen. Auch deswegen haben die Apotheker nun ein eigenes Testprojekt ins Leben gerufen. Doch sie sind nicht alleine: Die Techniker Krankenkasse (TK) ist dem Apotheker-Projekt „GERDA“ in Baden-Württemberg sogar schon zeitlich etwas voraus: In Hamburg soll es in einem Stadtviertel ab dem 1. Dezember ein Testprojekt geben, bei dem der Patient dem Apotheker sein E-Rezept per QR-Code vorlegt.
Bei der Umsetzung des E-Rezeptes gibt es nach wie vor keine gesetzlich geregelten technischen Vorgaben. Ganz im Gegenteil: Das Gesetz verbietet es derzeit sogar noch, dass Verordnungen elektronisch vorgelegt werden, die Rezepte müssen in Papierform von der Praxis in die Apotheke wandern. So wie bei den elektronischen Patientenakten scheint sich aber auch beim E-Rezept nun eine „inoffizielle“ Entwicklung zu ergeben. Ganz nach dem Motto „Wenn es der Gesetzgeber nicht schafft, machen wir es eben“ haben beispielsweise die Apotheker vor einigen Wochen ihr Testprojekt zum E-Rezept vorgestellt. Inzwischen steht fest: Die Apotheker in zwei Regionen in Baden-Württemberg werden die elektronischen Verordnungen gemeinsam mit den Ärzten unter dem Projektnamen „GERDA“ testen – finanziell unterstützt von der grün-schwarzen Landesregierung.
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Nun wird aber klar: Es sind nicht nur die Apotheker, die sich in den vergangenen Monaten den Kopf darüber zerbrochen haben, wie man das E-Rezept schneller auf die Straße bringen könnte. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hat ein Testprojekt entworfen, das den Plänen der Apotheker sogar stark ähnelt. Nur: Der Entwicklungsstand ist wesentlich weiter als bei den Apothekern. Am heutigen Freitag stellte Tim Steimle, Chef der Arzneimittelabteilung bei der TK, das Vorhaben auf der „Digitalkonferenz“ der Apothekerkammer Niedersachsen vor. Laut Steimle steht die TK kurz davor, das lokal begrenzte Projekt auszurollen: Geplant ist, dass das Versorgungsmodell am 1. Dezember in einem Postleitzahlengebiet in der Hansestadt starten soll.
Aber wie genau soll das TK-Projekt aussehen? Konkret plant die Kasse ein Cloud-basiertes Verfahren: Der Arzt übermittelt seine Verordnung nach der Zustimmung des Patienten an eine Cloud, auf der die Verordnung gespeichert wird. Der Patient erhält einen sogenannten QR-Code, den er beispielsweise auf seinem Smartphone speichern kann. Mit Vorlage des Codes in der Apotheke kann der Apotheker das – digital unterschriebene – Rezept aufrufen und das Arzneimittel abgeben. Wie beim GERDA-Projekt steht also fest: Nur der Patient kann die Arzneimittelabgabe mit seinem Code auslösen. Steimle stellte klar, dass Patienten nach wie vor ein „echtes“ Rezept erhalten – nämlich als Bilddatei, ebenfalls auf ihrem Smartphone.
1 Kommentar
aok freigabe rezept
von UWE GUNDERMANN am 19.10.2018 um 20:19 Uhr
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