Suchtbehandlung im Vollzug

Ministerium weicht Fragen zur Opioid-Substitution im Gefängnis aus

Berlin - 22.10.2018, 10:15 Uhr

Sorgt sich die Bundesregierung nicht um die Gesundheit Heroinabhängiger im Vollzug? Opioidabhängige, die in Freiheit bereits Substitutionsmedikamente erhalten, laufen Gefahr, bei Haftantritt wieder rückfällig zu werden, wenn sie im Vollzug nicht behandelt werden. (Foto: Imago)

Sorgt sich die Bundesregierung nicht um die Gesundheit Heroinabhängiger im Vollzug? Opioidabhängige, die in Freiheit bereits Substitutionsmedikamente erhalten, laufen Gefahr, bei Haftantritt wieder rückfällig zu werden, wenn sie im Vollzug nicht behandelt werden. (Foto: Imago)


HIV- und HCV-Testungen sind freiwillig

Die Linken hatten unter anderem nach der Zahl der Hepatitis C- und HV-Neuinfektionen gefragt. Hierauf antwortete der parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustitzministeriums, Christian Lange (SPD): „….  im  Übrigen  wäre eine  Erfassung der HIV­ sowie der HCV Neuinfektionen in Haft nur durch eine verpflichtende Testung aller Gefangenen bei Haftantritt und Haftentlassung in allen Haftanstalten in Deutschland möglich. Dies entspräche nicht den nationalen und internationalen Standards der freiwilligen  Testung.“  Außerdem verwies Lange – wie in den anderen Teilantworten auch – auf die Zuständigkeit der Bundesländer.

„Antiquiertes Drogenverständnis“

Die Linken sind der Ansicht, dass sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung entzieht. Wenn Heroinabhängige in Haft keine Möglichkeit zur Substitutionsbehandlung oder zumindest Zugang zu sterilen Injektionsbesteck bekommen, nehme die Bundesregierung in Kauf, dass sich die Menschen in Obhut des Staates mit HIV und HCV infizieren.

Denn dass die Betroffenen ohne Unterstützung ihre Heroinsucht durch reine Willenskraft überwinden, ist unrealistisch. Dies hat auch die Bundesärztekammer erkannt. In ihren aktuellen Richtlinien zur Behandlung Opiatabhängiger ist es inzwischen nicht mehr das einzige Therapieziel, substanzfrei zu werden. „Die Abstinenzorientierung des deutschen Justizvollzugs geht völlig an der Alltagsrealität in Haftanstalten vorbei und zeugt von einem antiquierten Drogenverständnis. Denn während heutzutage die Drogenabhängigkeit allgemein als Krankheit verstanden wird, werden die Heroinkonsumenten in Haft primär als Kriminelle behandelt“, kritisiert Movassat.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

AW an Lorenz

von Christian am 23.09.2019 um 14:55 Uhr

Da haben anscheinend sie keine Ahnung.
Wer im Knast mit positivem Drogentest erwischt wird, muss mit Strafe rechnen , im Bau allerdings Disziplinarmaßbahme genannt. Diese können sein, Einschluss, Verbot an "Freizeitaktivitäten" teilzunehmen, Entzug vom Fernsehgerät, Einzelfreistunde und bestimmt noch einiges mehr. Zumindest war das vor wenigen Jahren in der JVA Vechta so...

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Substitution. in Haft

von Thomas Münch am 22.10.2018 um 17:01 Uhr

In NRW wird, sollte der Betreffende ,vorher in substituierender Behandlung gewesen sein weiter gemacht,in der Regel. Falls nicht kommt es auf die JVA an.Spritzen etc.sind nicht die Regel zumal der Gefangene sich damit der Strafverfolgung aussetzen würde, Konsum ist strafbar, egal in welcher form.woher soll auch das Heroin kommen wenn nicht illegal? Suchtberater sind Mangelware im Knast und Therapie Angebote schwierig, höchstens außerhalb nach verbüßen von einem teil der Haft.

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AW: Substitution. in Haft

von Lorenz am 26.06.2019 um 19:27 Uhr

Wenn man keine Ahnung hat...

Konsum ist nicht strafbar.
Für den Konsum ist auch kein Besitz (im strafrechtlichen Sinne) nötig.
Ihr Argument ist also falsch. Und selbst wenn es richtig wäre... auch straffällig gewordene Menschen haben Anspruch auf eine entsprechende medizinische Versorgung.
Wie/Wo die Abhängigkeit entstanden ist, spielt hierfür keine Rolle.

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