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Michael Hennrich (CDU) beim BPI
„Mit Spahn als Minister ist das Rx-Versandverbot nicht realistisch“
Sollen Kassen für Valsartan-Komplikationen haften?
Was Valsartan betrifft, so erwägt Hennrich zwar nicht, die Rabattverträge in Frage zu stellen, diese jedoch möglicherweise in Haftungsfragen mit einzubeziehen: Angenommen, die Wirkstoffverunreinigungen seien auf den Preisdruck durch die Rabattverträge zurückzuführen. Und Patienten seien durch verunreinigtes Valsartan nachweislich geschädigt. Dann solle geprüft werden, ob die Kassen zur Verantwortung gezogen werden könnten. Wie genau der Zusammenhang zwischen der Patientenschädigung und der Ausgestaltung des Rabattvertrags hergestellt werden soll, ist derzeit noch unklar.
Außerdem soll aus Sicht von Hennrich geprüft werden, inwieweit strengere Qualitätsanforderungen an die Firmen in den Ausschreibungen aufgenommen werden können, um die Versorgungsicherheit zu verbessern.
„Rx-Versandverbot juristisch machbar“
Auch wenn das Thema die Pharmaindustrie nur sekundär
beschäftige, war es Hennrich ein Anliegen, am gestrigen Donnerstag seine Sicht
auf den Versandhandel darzulegen. Zur Erinnerung: Hennrich war einer der ersten CDU-Politiker, der nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung das Rx-Versandverbot forderte. In einem DAZ.online-Interview schwenkte er vor einigen Monaten jedoch um und forderte neu zu denken und Vertragslösungen zwischen Kassen und Versendern.
Gestern sagte Hennrich dazu: Das Rx-Versandverbot sei unter Spahn als Minister nicht realistisch. Allerdings widerspreche er der Argumentation, dass verfassungsrechtliche oder europarechtliche Gründe dagegen sprächen. Dies treffe aus seiner Sicht nicht zu. Juristisch sei das Rx-Versandverbot möglich. Es sei eine rein politische Frage. Und die Mehrheit der Bevölkerung wolle das Verbot nicht, so Hennrich.
Persönlich sei ihm die Apotheke nach wie vor wichtig: „Eigentlich
will ich nicht in einem Land leben, wo Call-Center und Logistikzentren den
Markt beherrschen.“ Doch die Wettbewerbsverzerrung sei ungerecht. Derzeit arbeite die Regierung daran, wie man den Zustand
vor dem EuGH-Urteil 2016 annähernd wiederherstellen könne.
Globuli und Biosimilars
Auf die Rolle der Apotheker nahm Hennrich noch bei zwei weiteren Punkten Bezug. Zum einen bei der Homöopathie. Homöopathika sollen apothekenpflichtig bleiben, da es um medizinische Fragen gehe. Bei der Erstattungsfähigkeit sieht Hennrich Raum für Änderung: So sollen aus seiner Sicht die Satzungsleistungen der Kassen künftig auf zugelassene Arzneimittel beschränkt sein. Da die meisten Homöopathika registriert und nicht zugelassen sind, würden die meisten aus der Erstattungsfähigkeit herausfallen.
Auch beim Thema Biosimilars ging es um die Funktion der Apotheke. Im Biosimilar Markt herrsche derzeit „Goldgräberstimmung“. Die Kassen wünschen sich, das Sparpotenzial so weit wie möglich auszuloten und die Substitution von Biosimilars in der Apotheke zu ermöglichen. Doch hierfür sei es aus Sicht von Hennrich noch zu früh.
12 Kommentare
Quelle der Umfrage
von Marius Wolz am 12.11.2018 um 18:18 Uhr
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Herr Spahn
von Sven Larisch am 10.11.2018 um 8:49 Uhr
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Vertragstreue
von ratatosk am 09.11.2018 um 19:19 Uhr
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POLITIK
von Dr.Diefenbach am 09.11.2018 um 18:40 Uhr
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AW: POLITIK
von Conny am 09.11.2018 um 20:26 Uhr
Wer hat uns verraten?
von Dr Schweikert-Wehner am 09.11.2018 um 15:19 Uhr
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Wenigstens ehrlich . . .
von Uwe Hansmann am 09.11.2018 um 13:27 Uhr
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Spahn
von Conny am 09.11.2018 um 13:05 Uhr
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AW: Conny ebert
von Conny und Frank am 10.11.2018 um 5:26 Uhr
Endlich Klartext !
von gabriela aures am 09.11.2018 um 12:07 Uhr
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Bitte um Quellenangabe seitens Herrn Hennrich
von Anita Peter am 09.11.2018 um 10:11 Uhr
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AW: Bitte um Quellenangabe seitens Herrn
von Karl Friedrich Müller am 09.11.2018 um 11:41 Uhr
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