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AMG-Novelle
Spahn fixiert Zyto-Honorar und streicht 15-Euro-Grenze bei Importen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legt seinen
ersten Gesetzentwurf im Arzneimittelbereich vor. Als Reaktion auf den Fall Bottrop
will das Bundesgesundheitsministerium regeln, dass es künftig einen festen
Arbeitspreis für die Zyto-Herstellung in Höhe von 110 Euro geben soll. Die
Preisverhandlungen finden dann zwischen Kassen und Herstellern statt. Außerdem
will das BMG die Preisabstandsgrenze von 15 Euro bei
Importen, zur Anrechnung auf die Quote, streichen. Und: Kassen und Apotheker sollen die Preise für die Abgabe von Medizinhalhanf aushandeln.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Entwurf zu einer Novellierung arzneimittelrechtlicher Regelungen vorgelegt. In dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) reagiert das Ministerium in erster Linie auf jüngste Skandale, wie rund um den Brandenburger Arzneimittelhändler Lunapharm.
Was ändert sich im Apothekenmarkt?
Auch im Apothekenmarkt wird es einige Änderungen geben. So hieß es aus Kreisen des BMG, dass die Honorierung der Zyto-Apotheker neu geregelt werden soll. Der Arbeitspreis der Apotheker soll künftig als Fixhonorar in einer Höhe von 110 Euro gezahlt werden, also deutlich mehr als jetzt, wo für Zytostatika 81 Euro abgerechnet werden können, und für Antikörperzubereitungen 71 Euro. Das Ministerium schätzt, dass die Kassen pro Jahr so etwa 120 Millionen Euro mehr an die Zyto-Apotheker überweisen. Außerdem sollen die Apotheker künftig bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten, anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag. Die Preisverhandlungen sollen künftig ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Geplant sind hier einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro im Jahr einsparen.
Transparenz erhöhen, wirtschaftliche Fehlanreize verringern
Aus dem BMG hieß es zur Erklärung, dass es derzeit keine Trennung von Herstellung und Preisverhandlungen auf Apothekerebene gebe. Man wolle die Anreize zu wirtschaftlichem Fehlverhalten reduzieren und die Transparenz erhöhen.
Erst im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Zyto-Versorgung und die dazugehörige Honorierung neu geregelt. Damals wurden die Verträge zwischen einzelnen Apotheken und den Kassen abgeschafft und die Hersteller und Kassen verpflichtet, Rabattverträge über Zytostatika abzuschließen. Außerdem sollten Kassen und Apotheker eine neue Hilfstaxe verhandeln. Und die Apotheker wurden verpflichtet, ihre tatsächlichen Einkaufspreise gegenüber den Kassen zu veröffentlichen. Die Verhandlungen landeten aber vor der Schiedsstelle, der Schiedsspruch wurde von den Apothekern beklagt. Kann das BMG das Parlament von seinen Vorschlägen überzeugen, wären die Preise der Schiedsstelle wohl ohnehin nichtig.
15-Euro-Grenze fällt, 15 Prozent Preisabstand bleiben
Auch mit Blick auf den Fall Bottrop will das BMG die Häufigkeit von unangemeldeten Inspektionen in Zyto-Apotheken erhöhen. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es künftig verpflichtende unangemeldete Kontrollen in Apotheken geben soll. Die Kontrollfrequenz soll aber in der Hand der Landesbehörden bleiben.
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Auf den Lunapharm-Skandal reagiert das BMG unter anderem mit einer Änderung der Importförderklausel. So soll die gesetzlich festgelegte Regelung, nach der zur Anrechnung auf die Quote ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss, fallen. Dass die Importe aber weiterhin 15 Prozent günstiger sein müssen, um auf die Importquote angerechnet zu werden, soll allerdings erhalten bleiben. Zur Begründung hieß es aus dem Ministerium, dass sich die 15-Euro-Grenze als ungeeignet erwiesen habe, Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben.
Neues Apotheken-Honorar für Cannabis-Abgabe
Während das BMG die Honorierung der Apotheker im Zyto-Bereich stärker regulieren will, setzt es bei der Versorgung mit Medizinalhanf auf Verhandlungslösungen. Mit dem GSAV will das Ministerium nämlich Kassen und Apotheker verpflichten, Apothekenzuschläge für die Abgabe von Cannabis und Cannabiszubereitungen zu vereinbaren. Die bisherige in der Arzneimittelpreisverordnung festgehaltene Preisbildung soll gestrichen werden. Dort ist bislang geregelt, dass die Apotheker einen Aufschlag von 100 Prozent bekommen, wenn sie die Blüten unbearbeitet abgeben. Bei Zubereitungen gibt es derzeit 90 Prozent Aufschlag. Aus dem BMG hieß es, dass man sich durch diese Lösungen Einsparungen von 25 Millionen Euro pro Jahr erhoffe.
In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu, dass die geltende Regelung in der AmPreisV für die Krankenkassen
„angesichts der Zahl der Genehmigungen zur Versorgung mit
Cannabisarzneimitteln und der Zahl der Verordnungen von unverarbeiteten
Blüten und Zubereitungen aus Blüten zu hohen Ausgaben geführt" habe. Deswegen sei die Verhandlungslösung erforderlich geworden. Nach Informationen von DAZ.online verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband aber ohnehin schon seit mehreren Monaten, um die Vergütung für die Cannabis-Abgabe neu zu regeln.
6 Kommentare
Außerdem
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 11:57 Uhr
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Außerdem
von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schlaubis unter sich...
von Rolf Lachenmaier am 16.11.2018 um 11:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Schlaubis unter sich
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:02 Uhr
Importe?
von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Importe
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:08 Uhr
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