- DAZ.online
- News
- Politik
- Spahn fixiert Zyto-...
AMG-Novelle
Spahn fixiert Zyto-Honorar und streicht 15-Euro-Grenze bei Importen
15-Euro-Grenze fällt, 15 Prozent Preisabstand bleiben
Auch mit Blick auf den Fall Bottrop will das BMG die Häufigkeit von unangemeldeten Inspektionen in Zyto-Apotheken erhöhen. Im Gesetz soll festgehalten werden, dass es künftig verpflichtende unangemeldete Kontrollen in Apotheken geben soll. Die Kontrollfrequenz soll aber in der Hand der Landesbehörden bleiben.
Mehr zum Thema
Unwirtschaftlich und überholt
BAH fordert Abschaffung der Importförderklausel
Konsequenzen nach Lunapharm-Skandal
Brandenburg beschließt Bundesratsinitiative zur Streichung der Importförderklausel
Auf den Lunapharm-Skandal reagiert das BMG unter anderem mit einer Änderung der Importförderklausel. So soll die gesetzlich festgelegte Regelung, nach der zur Anrechnung auf die Quote ein Abstand von mindestens 15 Euro zwischen inländischem Original und einem von der Apotheke bevorzugt abzugebenden Import-Medikament bestehen muss, fallen. Dass die Importe aber weiterhin 15 Prozent günstiger sein müssen, um auf die Importquote angerechnet zu werden, soll allerdings erhalten bleiben. Zur Begründung hieß es aus dem Ministerium, dass sich die 15-Euro-Grenze als ungeeignet erwiesen habe, Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben.
Neues Apotheken-Honorar für Cannabis-Abgabe
Während das BMG die Honorierung der Apotheker im Zyto-Bereich stärker regulieren will, setzt es bei der Versorgung mit Medizinalhanf auf Verhandlungslösungen. Mit dem GSAV will das Ministerium nämlich Kassen und Apotheker verpflichten, Apothekenzuschläge für die Abgabe von Cannabis und Cannabiszubereitungen zu vereinbaren. Die bisherige in der Arzneimittelpreisverordnung festgehaltene Preisbildung soll gestrichen werden. Dort ist bislang geregelt, dass die Apotheker einen Aufschlag von 100 Prozent bekommen, wenn sie die Blüten unbearbeitet abgeben. Bei Zubereitungen gibt es derzeit 90 Prozent Aufschlag. Aus dem BMG hieß es, dass man sich durch diese Lösungen Einsparungen von 25 Millionen Euro pro Jahr erhoffe.
In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu, dass die geltende Regelung in der AmPreisV für die Krankenkassen
„angesichts der Zahl der Genehmigungen zur Versorgung mit
Cannabisarzneimitteln und der Zahl der Verordnungen von unverarbeiteten
Blüten und Zubereitungen aus Blüten zu hohen Ausgaben geführt" habe. Deswegen sei die Verhandlungslösung erforderlich geworden. Nach Informationen von DAZ.online verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband aber ohnehin schon seit mehreren Monaten, um die Vergütung für die Cannabis-Abgabe neu zu regeln.
6 Kommentare
Außerdem
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 11:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Außerdem
von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schlaubis unter sich...
von Rolf Lachenmaier am 16.11.2018 um 11:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Schlaubis unter sich
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:02 Uhr
Importe?
von Karl Friedrich Müller am 16.11.2018 um 11:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Importe
von Redaktion DAZ.online am 16.11.2018 um 12:08 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.