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Sachverständigen-Gutachten
„Wirtschaftsweise“: Online-Apotheken schützen, Rx-Versandverbot vermeiden
Online-Apotheken können Patientenzufriedenheit steigern
Der Digitalisierung und ihrer Bedeutung für das Gesundheitswesen widmen sich die Wirtschaftsweisen in einem nachfolgenden Kapitel noch intensiver. Die Experten sehen die Digitalisierung als „Innovationsmotor“. Die digitale Transformation im Gesundheitssektor verspreche, „effizientere Strukturen“ zu schaffen. Insbesondere in dünner besiedelten Gebieten gebe es „Potenziale für den Ausbau der Telemedizin“, heißt es weiter. Und im Unterkapitel „Wandel annehmen, nicht behindern“, heißt es dann mit Bezug auf den Apothekenmarkt schließlich:
Weiterer Handlungsbedarf besteht beim Wettbewerb unter Apotheken. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Apotheken vor Ort durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu stärken. Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung. So sind Online-Apotheken mit Risiken, wie Fehlanwendungen durch Selbstmedikation, fehlende Notdienste und mögliche längere Lieferzeiten, verbunden. Allerdings dürften sie den Wettbewerb erhöhen und eine stärkere Spezialisierung erlauben. Zudem können Online-Apotheken einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und die Konsumentenzufriedenheit durch geringere Preise erhöhen. Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel dürfte auf Grundlage eines EuGH-Urteils vom Oktober 2016 zudem europarechtlich zumindest fraglich sein (EuGH, 2016).“
Die fünf Wirtschaftsweisen sind nicht das erste Expertengremium, das im Arzneimittel- und Apothekenmarkt Handlungsbedarf sieht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte im September dieses Jahres sein diesjähriges Gutachten in einem Symposium der Öffentlichkeit vorgestellt. Gleichzeitig forderte der Rat aber auch, dass Ärzte zu Notdienstzeiten auch Arzneimittel abgeben können sollten. Eine weitere klare Forderung hat der Rat jedoch auch: Apotheken sollten als gleichberechtigte Partner in besonderen Versorgungsformen zugelassen werden.
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Schon zuvor hatte die Monopolkommission der Bundesregierung im Juli dieses Jahres ein weiteres Gutachten vorgelegt, das den Apothekern nicht gefallen dürfte. In ihrem knapp 500-seitigen Hauptgutachten 2018 widmen die Wettbewerbshüter ein ganzes Kapitel der Arzneimittelpreisverordnung. Ihr Fazit: Den Apothekern sollte ermöglicht werden, Rabatte auf Rx-Arzneimittel zu gewähren, außerdem sollten alternative Abgabemöglichkeiten wie Arzneimittelautomaten ausgebaut und das Apothekenhonorar reformiert werden.
4 Kommentare
Sog. Wirtschaftsweise
von ratatosk am 16.11.2018 um 18:51 Uhr
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Vergebliche
von Stefan Haydn am 16.11.2018 um 13:07 Uhr
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alle Jahre wieder
von Dr. Ralf Schabik am 16.11.2018 um 8:30 Uhr
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Online-Apotheken für Versorgungssicherheit
von Dr. Detlef Eichberg am 16.11.2018 um 8:02 Uhr
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