Kammerversammlung

So laufen die Rezepturtests in Bayern ab

München - 20.11.2018, 15:15 Uhr

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat festgelegt, wie die im Sommer beschlossenen Rezepturtests ablaufen sollen. (Foto: Imago)

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat festgelegt, wie die im Sommer beschlossenen Rezepturtests ablaufen sollen. (Foto: Imago)


Im Sommer hatten sich die Delegierten der bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) dafür ausgesprochen, die Rezepturqualität flächendeckend zu überprüfen. Bei der Kammerversammlung am heutigen Dienstag wurde nun abgestimmt, welche Rezeptur in der ersten Runde, die im April 2019 beginnt, angefertigt werden muss.

In Bayern müssen Apotheken ab dem kommenden Jahr ihre Rezepturqualität überprüfen lassen. Grundlage ist ein Beschluss der Delegiertenversammlung vom Sommer. Drei Rezepturen standen nun zur Auswahl. Der Kammervorstand hatte sie aus den vom ZL vorgeschlagenen Rezepturen ausgesucht.

  • Betamethasovalerat 0,1 Prozent in Kühlsalbe DAB, 20 g; die Herausforderung besteht hier im geringen Wirkstoffgehalt,
  • Erythromycin 1 Prozent in Basiscreme DAC, 20 g; Schwierigkeiten sind hier unter anderem die Instabilität des Wirkstoffs und die vorzunehmende Einwaagekorrektur,
  • Spironolacton 5 mg, 30 Kapseln; hier geht es um die korrekte Kapselherstellung.

Bei der heutigen Kammerversammlung entschieden sich die Delegierten nach kurzer Diskussion für die Erythromycin-Rezeptur. Die Auswahl gilt für die kommenden drei Jahre. Die Befürworter dieser Rezeptur argumentierten, dass diese deutlich häufiger verordnet werde als beispielweise Kapseln und man so in kürzerer Zeit eine größeren Qualitätssprung erreichen können. Zudem scheint es Auswertungen zufolge hier häufig Probleme zu geben, zum Beispiel weil keine pH-Korrektur vorgenommen wird. Kapseln könne man sich dann beim nächsten Mal vornehmen.

So funktioniert es in der Praxis

Alle bayerischen Apotheken werden dann schriftlich aufgefordert, diese Rezeptur beim ZL einzureichen, 250 sollen es pro Quartal sein. Die Apotheken haben dann sechs Monate Zeit, diese anzufertigen. Materialkosten trägt die Apotheke. Die Rezeptur wird vom ZL überprüft. Neben dem Wirkstoffgehalt wird zudem die Wirkstoffverteilung analysiert. Das hatten die Delegierten zuvor auch per Abstimmung einstimmig festgelegt. Die Analysekosten beim ZL sind dann 10 Euro höher.

Nicht-Bestehen kann berufsrechtliche Konsequenzen haben 

Erfüllt die Rezeptur die Anforderungen, erhält sie vom ZL ein Zertifikat und die Kammer trägt die Kosten für die Analyse. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Apotheke vom ZL informiert. Sie kann dann eine Wiederholungsrezeptur einreichen, das muss ebenfalls innerhalb der Sechs-Monats-Frist geschehen. Die ZL-Kosten muss bei Nicht-Bestehen die Apotheke tragen. Die Kammer erfährt vom ZL nur, welche Apotheken bestanden haben. Kann die Apotheke nach sechs Monaten keine erfolgreich eingereichte Rezeptur vorlegen – weil sie nicht teilgenommen oder die Rezeptur nicht den Anforderungen entsprochen hat – ist das ein Verstoß gegen die Berufspflichten. Der Kammervorstand entscheidet dann über relevante berufsrechtliche Maßnahmen – nach vorheriger Anhörung.

Nach eigener Aussage ist Bayern die erste Kammer, die in dieser Form Überprüfungen von Rezepturen durchführt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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5 Kommentare

Wer bestellt, ...

von Andreas P. Schenkel am 21.11.2018 um 10:21 Uhr

... der bezahlt: Liebe Bayerische Kollegen, da es sich bei dieser Bestellung Ihrer Landesapothekerkammer nicht um eine Rezepturverordnung handelt (insbesondere deshalb, weil ohne ärztliche Verordnung und nicht zur Anwendung am Patienten), kommt die AMPreisV nicht zur Anwendung. Juhu!

Stellen Sie der Kammer daher die Materialkosten, den Arbeitsaufwand aller beteiligten Berufe (Plausi, Arbeitsanweisung) und die Nebenkosten (Porto etc.) kostendeckend in Rechnung. Orientieren Sie sich bei den Aufschlägen bei den Ärzten und den Faktoren auf die GOÄ, und zwar mit dem Koryphäen-Aufschlag "3,5-fach" mindestens. Und lassen Sie sich nicht hinter die Konifere führen!

Die wollen nicht zahlen? Beharren Sie schriftlich mittels Einspruch auf Zahlung und rechnen Sie ggf. gegen den Mitgliedsbeitrag und die Kammerumlage auf. Am besten funktioniert Widerstand, wenn er in der Schatzkammer der Kammer zu spüren ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Was für ein Unsinn!

von Thomas Luft am 21.11.2018 um 1:03 Uhr

Liebe Kollegen,

wir sind dem Untergang geweiht! Warum? Weil unsere eigenen Leute gegen uns sind! Wenn eine Kammer anordnet, dass die Rezeptur- oder Beratungsqualität überprüft werden muss, zeigt es, dass diese Kammer kein Vertrauen in die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hat. Die Kammer spielt sich damit zur Ordnungsbehörde auf, was sie nicht ist! Die Kammer ist eine Körperschaft, die uns alle (angestellte und selbstständige Apotheker) VERTRETEN und nicht überwachen soll! Inzwischen sehen aber zahlreiche Kammern nur noch den Überwachungsauftrag, sei es bei Rezepturen, Beratung oder Fortbildung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich das nicht gefallen! Werden Sie aktiv uns WEHREN Sie sich gegen diese Kontrolettis! Wären wir Ärzte, würden wir die Kammern, die uns derart drangsalieren, vom Hof jagen! Dummerweise sind wir Apotheker und haben seit dem Studium gelernt "der Obrigkeit" zu gehorchen.

Wir sollten mit dem Gehorchen mal endlich aufhören und anfangen selbst zu denken. Nicht nur, wenn es "gegen" eine Kammer geht!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Was für ein Unsinn

von Joachim Fantoli am 21.11.2018 um 10:30 Uhr

Danke für Ihren uneingeschränkt zu unterstützenden Kommentar!

Dafür werden die Kapazitäten des ZL ausgelastet ?

von Ratatosk am 20.11.2018 um 18:59 Uhr

Wir haben es mit gefährlichen Verunreinigungen weltweiter Konzerne zu tun, mit kriminellen Aktivitäten, aber hier wird der Schwerpunkt gelegt ? echt jetzt ?
Vieleicht haben wir es verdient auszusterben.
Wie wären Aktivitäten der Kammern, des ZL und aller Apotheken um das Vertrauen in die durch die öffentlichen Apotheken abgegebenen Medikamente durch Tests von wichtigen Basismedikamenten zu stärken, Die Öffentlichkeit und auch die Politik würde dies sicher weit mehr honorieren, als diese Selbstgeißelungen. Die Überwachung der Konzene im Ausland funktioniert ja offensichtlich nicht.
Aber jede kleine Klitsche kommt in den Wolf.
Prioritätensetzung wäre es gewesen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Analysenvergabe an das ZL

von Peter Bauer am 20.11.2018 um 16:13 Uhr

Bei der Anzahl von Analysen und damit Auftragsvergabe durch die BLAK frage ich mich ,ob da nicht eine öffentliche Auftragsausschreibung stattfinden hätte müssen?
Das ZL ist ein gemeinnütziger Verein und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die Kammern,also offensichtlich zwei getrennte Institutionen.Vielleicht hat dies ja stattgefunden und ich habe dies nur nicht mitbekommen?

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