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Medizinalhanf
BMG will Cannabiskosten halbieren – Apothekern drohen herbe Verluste
Seit vielen Monaten streiten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband über den Apothekenzuschlag bei Cannabis. Mit dem Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) fordert das BMG beide Parteien erneut zu Verhandlungen auf. Zum Ergebnis hat das Ministerium konkrete Vorstellungen: Die Kosten für Cannabisrezepturen sollen halbiert und dadurch 25 Millionen Euro eingespart werden. Dies würde einen Kahlschlag für den Apothekenzuschlag beim Cannabis nach sich ziehen.
Das „Apothekencannabis“ ist viel zu teuer, klagen die Kassen und selbstzahlende Patienten. Der Aufwand rund um die Cannabisversorgung in Apotheken, etwa bei der Eingangsprüfung ist enorm, finden die Pharmazeuten. Derzeit werden nach der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fordert im neuen Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf, den Apothekenzuschlag neu auszuhandeln. Beide Parteien verhandeln allerdings seit mehr als einem Jahr. Bislang ohne Einigung.
„Annahme“ des BMG: Kostensenkung um 50 Prozent
Doch das Ministerium hat schon eine Idee, wie diese Verhandlungen ausgehen sollen. Im GSAV-Entwurftext geht das BMG nämlich von einer Kostenersparnis von 25 Millionen aus. Wie erklärt sich diese Summe? „Für die GKV-Ausgaben für cannabishaltige Zubereitungen und unverarbeitete Cannabisblüten werden für 2018 Ausgaben in Höhe von rund 50 Millionen Euro prognostiziert. Weitere Erhöhungen der Ausgaben in den Folgejahren werden nicht ausgeschlossen. Es wird ein in den Verhandlungen erzielbares Einsparvolumen von bis zu 50 Prozent angenommen“, erklärt ein Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online.
Die 50 Millionen könnten eine realistische Extrapolation sein. Aktuellen GKV-Verordnungszahlen zufolge lagen die Kosten für die Abgabe von unverarbeiteten Blüten und Cannabiszubereitungen im ersten Halbjahr 2018 bei 23,5 Millionen Euro. Derzeit steigen allerdings die Zahl der Verordnungen und damit die Kosten von Monat zu Monat, weshalb es sich bei der Hochrechnung eher um eine Momentaufnahme handelt.
Kahlschlag fürs Apothekenhonorar
Unabhängig von der Gesamtsumme – bei einer Kostenhalbierung bliebe für den Apothekenzuschlag so gut wie nichts mehr übrig. Ob sich der DAV darauf einlassen wird, ist fraglich. Denn am Arbeitsaufwand rund um die Cannabisblüten hat sich nichts geändert. Zwar gibt es länderspezifische Insellösungen auf Kulanzbasis, beispielsweise akzeptiert die Landespharmazierätin in Schleswig-Holstein Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel. In Hessen dürfen Apotheker auf die zeitaufwändige DC-Untersuchung verzichten. Eine bundeseinheitliche Lösung, die den Apothekern Rechtssicherheit verschafft, gibt es allerdings noch nicht.
Identitätsprüfung einfach abschaffen?
Fachpolitiker der Opposition im Bundestag kritisieren die bisherige Regelung zum Apothekenzuschlag seit längerem. Einzelne Abgeordnete erkennen auch den Zusammenhang zwischen der Honorierung und des Arbeitsaufwandes. So schlug Niema Movassat auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes am vergangenen Freitag vor, Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel zu betrachten. Damit würde die zeitraubende Prüfung in Apotheken entfallen. Eine parlamentarische Initiative seitens der Linken zu dem Thema sei aktuell nicht geplant, hieß es auf der Konferenz.
Derzeit gilt die Arzneimittelpreisverordnung
Könnten Cannabisblüten einfach „weiter gereicht“, ohne die Dosen zu öffnen, könnte dies den Apothekern in der Tat enorm Zeit sparen. Allerdings nur dann, wenn unverarbeitete Cannabisblüten verordnet wurden. Der Arbeitsaufwand, der durch die Herstellung von Cannabisrezepturen entsteht, bliebe davon unberührt. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist, dass die Apotheken mit der Versorgung von Cannabisblüten auch außerhalb des Labors viel Arbeit haben. So verursachen die Cannabisblüten im Vergleich zu anderen Rezeptursubstanzen als Betäubungsmittel viel Bürokratie in der Apotheke und zahlreiche Telefonate, weil die Liefersituation schlecht ist oder die Ärzte Fragen haben.
Mit den Apothekern sei der GSAV-Entwurf nicht vorab besprochen worden, erklärte die ABDA auf Nachfrage von DAZ.online. Derzeit gelte für Cannabis weiterhin die Arzneimittelpreisverordnung in der bekannten Fassung, so eine Sprecherin.
2 Kommentare
unverständlich
von Karl Friedrich Müller am 22.11.2018 um 16:17 Uhr
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"fiktives"Fertigarzneimittel
von Peter Bauer am 22.11.2018 um 16:03 Uhr
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