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Medizinalhanf
BMG will Cannabiskosten halbieren – Apothekern drohen herbe Verluste
Identitätsprüfung einfach abschaffen?
Fachpolitiker der Opposition im Bundestag kritisieren die bisherige Regelung zum Apothekenzuschlag seit längerem. Einzelne Abgeordnete erkennen auch den Zusammenhang zwischen der Honorierung und des Arbeitsaufwandes. So schlug Niema Movassat auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes am vergangenen Freitag vor, Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel zu betrachten. Damit würde die zeitraubende Prüfung in Apotheken entfallen. Eine parlamentarische Initiative seitens der Linken zu dem Thema sei aktuell nicht geplant, hieß es auf der Konferenz.
Derzeit gilt die Arzneimittelpreisverordnung
Könnten Cannabisblüten einfach „weiter gereicht“, ohne die Dosen zu öffnen, könnte dies den Apothekern in der Tat enorm Zeit sparen. Allerdings nur dann, wenn unverarbeitete Cannabisblüten verordnet wurden. Der Arbeitsaufwand, der durch die Herstellung von Cannabisrezepturen entsteht, bliebe davon unberührt. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist, dass die Apotheken mit der Versorgung von Cannabisblüten auch außerhalb des Labors viel Arbeit haben. So verursachen die Cannabisblüten im Vergleich zu anderen Rezeptursubstanzen als Betäubungsmittel viel Bürokratie in der Apotheke und zahlreiche Telefonate, weil die Liefersituation schlecht ist oder die Ärzte Fragen haben.
Mit den Apothekern sei der GSAV-Entwurf nicht vorab besprochen worden, erklärte die ABDA auf Nachfrage von DAZ.online. Derzeit gelte für Cannabis weiterhin die Arzneimittelpreisverordnung in der bekannten Fassung, so eine Sprecherin.
2 Kommentare
unverständlich
von Karl Friedrich Müller am 22.11.2018 um 16:17 Uhr
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"fiktives"Fertigarzneimittel
von Peter Bauer am 22.11.2018 um 16:03 Uhr
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