Medizinalhanf

BMG will Cannabiskosten halbieren – Apothekern drohen herbe Verluste

Berlin - 22.11.2018, 15:15 Uhr

Im GSAV-Entwurf geht es auch um mögliche Kostensenkungen beim Cannabis. Stillschweigend geht das BMG von einer künftigen Halbierung der GKV-Ausgaben aus - für die Apotheken wäre dies ein herber Verlust. (b / Foto: Imago)

Im GSAV-Entwurf geht es auch um mögliche Kostensenkungen beim Cannabis. Stillschweigend geht das BMG von einer künftigen Halbierung der GKV-Ausgaben aus - für die Apotheken wäre dies ein herber Verlust. (b / Foto: Imago)


Identitätsprüfung einfach abschaffen?

Fachpolitiker der Opposition im Bundestag kritisieren die bisherige Regelung zum Apothekenzuschlag seit längerem. Einzelne Abgeordnete erkennen auch den Zusammenhang zwischen der Honorierung und des Arbeitsaufwandes. So schlug Niema Movassat auf der Jahreskonferenz des Deutschen Hanfverbandes am vergangenen Freitag vor, Cannabisblüten fiktiv als Fertigarzneimittel zu betrachten. Damit würde die  zeitraubende Prüfung in Apotheken entfallen. Eine parlamentarische Initiative seitens der Linken zu dem Thema sei aktuell nicht geplant, hieß es auf der Konferenz.

Derzeit gilt die Arzneimittelpreisverordnung 

Könnten Cannabisblüten einfach „weiter gereicht“, ohne die Dosen zu öffnen, könnte dies den Apothekern in der Tat enorm Zeit sparen. Allerdings nur dann, wenn unverarbeitete Cannabisblüten verordnet wurden. Der Arbeitsaufwand, der durch die Herstellung von Cannabisrezepturen entsteht, bliebe davon unberührt. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist, dass die Apotheken mit der Versorgung von Cannabisblüten auch außerhalb des Labors viel Arbeit haben. So verursachen die Cannabisblüten im Vergleich zu anderen Rezeptursubstanzen als Betäubungsmittel viel Bürokratie in der Apotheke und zahlreiche Telefonate, weil die Liefersituation schlecht ist oder die Ärzte Fragen haben.  

Mit den Apothekern sei der GSAV-Entwurf nicht vorab besprochen worden, erklärte die ABDA auf Nachfrage von DAZ.online. Derzeit gelte für Cannabis weiterhin die Arzneimittelpreisverordnung in der bekannten Fassung, so eine Sprecherin.  



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

unverständlich

von Karl Friedrich Müller am 22.11.2018 um 16:17 Uhr

warum immer bei Apotheken eingespart wird?
ZU teuer: Apotheken müssen mit den Preisen runter.
Cannabis, Hochpreiser (witzig, Deckelung. die paar Kröten, die übrig bleiben, sollen wir noch hergeben. Das Finanzamt kassiert das 10 fache. Keinen interessiert es. oder mal beim Hersteller, dort sind die höchsten "Kosten"?), Skonto vom GH, vor Gericht gewonnen, ,postwendend ein Spahn Gesetz. Permanent Festpreisanpassungen, die bei uns oft Enteignung bedeuten.
Apotheken müssen geknüppelt werden.
Kk aasen mit dem Geld. für Werbung, teuer und bei jedem Event.Vorstände mit maximalen BONI und Ruhegeldversorgung.
Alles Gaga. Psychopatisch.

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"fiktives"Fertigarzneimittel

von Peter Bauer am 22.11.2018 um 16:03 Uhr

Wenn es anderen zu teuer wird,ist die Identitätsprüfung plötzlich unwichtig???Diese ist sowieso ein uraltes Relikt aus einer längst vergangenen Zeit.Man sollte die vollkommen sinnlosen Identitätsprüfungen generell abschaffen und dafür den Abschlag auf Rezepturarzneimittel reduzieren.In der heutigen Zeit müssen wie bei allen anderen Produkten die Hersteller von Rezeptursubstanzen ebenso wie durch das Analysenzertifikat die Eigenschaften ,auch die Identität garantieren.Ein längstens sehr überfälliger Schritt.Ständig wegen der ach so modernen Digitalisierung alle zu nerven,aber dann an so veralteten Bürokratiemonstern festhalten.
Achso das muß ja die Apotheke zahlen,dann ist es natürlich schon wichtig

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