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Schweiz
Verteuern Apotheker und Großhändler die Arzneimittelabgabe?
Einsparvolumen von 47 Millionen Franken
Für beide Varianten erwartet das Bundesamt ähnlich große Einsparungen zu Gunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von ungefähr 47 Millionen Franken. Geschätzte 26 Millionen davon würden zu Lasten der Apotheken gehen. Rund 14 Millionen entfielen auf die selbstdispensierenden Ärzte, der Rest auf die Krankenhausapotheken. Für neu zugelassene Arzneimitteln soll der neue Vertriebsanteil per 1. Juli 2019 gelten und für bereits zugelassene per 1. Dezember 2019.
Sparpotential deutlich größer?
Das Sparpotenzial sei jedoch deutlich grösser, meint der „Blick“. Das Nachrichtenportal hält stattdessen ohne weiteres Preissenkungen von mindestens 147 Millionen Franken für möglich, würden die Pharma-Großhändler die Revision nicht dazu nutzen, um ihre Margen zu erhöhen, so der Vorwurf. Statt wie bisher 4,5 verlangten sie künftig sieben Prozent. Unterstützt würden sie dabei von den Apothekern, „eine interessante Allianz“. Die Begründung der Verbände pharmaSuisse und Pharmalog aus dem Mund von Pharmalog-Präsident René Jenny: „Die Preise für die Medikamente ab Fabrik sind stark gesenkt worden.“ Deshalb brauche es prozentual mehr, damit die Apotheker die Logistikkosten decken könnten.
Der Verband der Krankenversicherer könne diese Begründung jedoch nicht nachvollziehen und verweise auf die Großhandelsmarge in Deutschland von 3,15 Prozent. Santésuisse habe für den „Blick“ berechnet, was das bedeuten würde und meine, dass der Betrag zugunsten des Großhandels damit um mindestens 100 Millionen Franken auf insgesamt 330 Millionen steigen würde.
Kostendämpfung wird „sabotiert“
Zwar wolle man beim Gesundheitssystem sparen, doch neue Gesetze und Forderungen sabotierten dieses Vorhaben, heißt es auch in dem Portal „20min.ch“. Gemeint ist damit ebenfalls die Forderung der Apotheker und Grossisten nach einer höheren Vertriebsmarge. Auch hier äußert sich der Krankenversicherungsverband Santésuisse kritisch: „Es ist sehr fragwürdig, die Margen, die in der Schweiz schon heute hoch sind, noch mehr erhöhen zu wollen“, sagt Sprecher Christophe Kaempf gegenüber „20min.ch“. Dies sei nicht im Interesse der Prämienzahler.
Als
weitere kontraproduktive Maßnahme im Sinne der Kostendämpfung führt das Portal
den erhöhten Aufwand der Apotheken infolge der Umteilung der bisherigen Abgabekategorie
C-Arzneimittel an. Etwa 100 Präparate wandern infolgedessen in die
Abgabekategorie B.
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Werden die Mittel nicht von einem Arzt verschrieben, so dürfen die Apotheker diese zwar weiterhin ohne Rezept abgeben, müssen aber ein Beratungsgespräch durchführen und die Abgabe des Medikaments dokumentieren. Kritiker befürchten dadurch millionenschwere Mehrkosten im Gesundheitssystem.
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