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Länder fordern Änderungen am TSVG
Bundesrat will Stationsapotheker
Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz. In ihrer Stellungnahme greift die Länderkammer die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses auf – und spricht sich damit unter anderem dafür aus, die gesetzliche Verankerung von Stationsapothekern zu prüfen.
Bevor die erste Lesung für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag ansteht, hat sich der Bundesrat ein erstes Mal mit dem Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) befasst. In der am 23. November 2018 beschlossenen Stellungnahme folgen die Länder in Bezug auf die für Apotheken relevanten Punkte den Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses des Bundesrats. So begrüßen sie, dass fernmedizinische Behandlungen angeboten werden sollen – fordern aber zugleich eine beschleunigte Einführung des E-Rezepts. Das hat das BMG mittlerweile über den Entwurf für ein „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ in die Wege geleitet.
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Bundesrat befasst sich mit Stationsapothekern
Ausdrücklich spricht sich der Bundesrat auch für die Einführung von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern in Krankenhäusern aus. Sie lieferten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie und seien deshalb von zentraler Bedeutung bei einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung. Ihre gesetzliche Verankerung sollte deshalb geprüft werden. In Niedersachsen hat der Landtag erst kürzlich beschlossen, Stationsapotheker flächendeckend in den Kliniken zu etablieren. In einem Entschließungsantrag hatte der Landtag in Hannover zudem zwei Prüfbitten formuliert, die der Bundesrat nun aufgreift.
Monopolstrukturen bei MVZ entgegenwirken
Kritik äußert der Bundesrat an den geplanten Vereinfachungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Er fürchtet, dass sie deren konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Bereits heute besäßen MVZ in einzelnen Regionen eine bedenkliche Monopolstellung. Es müsste deshalb eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sicherstellt, dass MVZ auch künftig eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleisten. Versorgungsentscheidungen müssten frei von patientenschädlichen Fremdeinflüssen sein, betont der Bundesrat.
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Barrierefreiheit in Arztpraxen fördern
Für erforderlich hält die Länderkammer ferner, dass die kassenärztlichen Vereinigungen den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern. Bislang würden nur rund 10 Prozent der Haus- und Augenarztpraxen einen barrierefreien Zugang anbieten. Darüber hinaus möchten die Länder den Krankenkassen ermöglichen, ihre Versorgungsleistung besser auf die Bedürfnisse der Versicherten zuschneiden zu können.
Primäre Ziele: Schnellere Arzttermine und bessere Terminvermittlung
Ein primäres Ziel des TSVG ist, für schnellere Arzttermine zu sorgen. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt bislang 20 Behandlungsstunden in der Woche anbieten müssen. Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte werden verpflichtet, wöchentlich fünf Stunden offene Sprechzeit ohne Terminvergabe einzurichten.
Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden. Wer einen Arzttermin benötigt und nicht schnell genug bekommt, kann sich künftig unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die dann innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln muss. Der Service soll rund um die Uhr zur Verfügung stehen und auch online nutzbar sein.
Für die Behandlung von Patienten, die über den Terminservice vermittelt werden, sollen Ärzte Zuschläge erhalten. Ebenso für neue Patienten und solche, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden. Zuschläge sind auch für Ärzte vorgesehen, die in ländlichen unterversorgten Regionen praktizieren.
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Weiterhin fordert der Gesetzentwurf von den Krankenkassen, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Einblicke in ihre Daten sollen die Patienten dann auch über ihr Smartphone oder Tablet erhalten.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die
Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie
den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer
Gegenäußerung an den Bundestag weiter zur weiteren Beratung und Entscheidung. Grundsätzlich bedarf das Gesetz jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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