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Verfassungsrechtliches Gutachten
Rx-Versandverbot: Die ABDA hat noch ein Pfund in der Hinterhand
Di Fabio ist bekennender Unterstützer der Apotheke vor Ort
Dass di Fabio sich mit dem Thema befasst und sich für ein Rx-Versandverbot ausspricht, überrascht nicht. Schon im Mai dieses Jahres war der ehemalige Verfassungsrichter als Festredner beim Pharmacon in Meran aufgetreten und hatte eine überraschend deutliche Rede pro Verbot gehalten. „Als Verfassungsrechtler hätte ich damit kein Problem, den Rx-Versandhandel zu verbieten“, sagte di Fabio damals. Die Apotheke als Institution diene dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und verdiene daher ihrerseits rechtlichen Schutz. Außerdem sei die organisierte Beratung von zunehmender Bedeutung, weil die Menschen immer älter werden.
Di Fabios Auftritt beim Pharmacon
Doch damit nicht genug: Aus seiner Sicht erhalten Institutionen wie die Apotheke zu wenig Wertschätzung. Dies hänge unter anderem mit der aktuellen Europapolitik zusammen, die von westlichen Zielvorstellungen geprägt sei. „Die lokale und inhabergeführte Apotheke wird als Hindernis eines totalen Binnenmarktes wahrgenommen“, schlussfolgerte di Fabio beim Pharmacon. Aus seiner Sicht hat die Europäische Union an der einen oder anderen Stelle die Schraube der Supranationalität überdreht. „Es geht um eine Politik der Balance“, sagte di Fabio. Dies bedeute, auch mal einen Schritt bei der Liberalisierung zurückzurudern. Nach Informationen von DAZ.online sorgte di Fabios Rede in der ABDA für ein ordentliches Nachbeben: Man war so begeistert, dass man den Juristen mit einem Gutachten beauftragte.
ABDA: Wir haben unterschiedliche Gutachten in Auftrag gegeben
Nun ist allerdings die große Frage: Wie lange will die ABDA noch warten, bis das Gutachten veröffentlicht werden soll? Im Bundesgesundheitsministerium sitzen die Arzneimittel-Experten womöglich schon an konkreten Gesetzesformulierungen, die wahrscheinlich wenig mit einem eventuellen Rx-Versandverbot zu tun haben. Doch die ABDA deutet auf Nachfrage von DAZ.online an, dass das Papier schon in der Sitzung der ABDA-Mitgliederversammlung vorgestellt werden könnte, bei der auch Spahn anwesend ist. Dass es das di Fabio-Gutachten gibt, will die ABDA nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren: Man teile mit, dass die ABDA „unterschiedliche Gutachten in Auftrag gegeben“ habe. Und weiter: „Über deren Ergebnisse werden wir zunächst intern der Mitgliederversammlung der ABDA am 11. Dezember berichten. Wir bitten um Verständnis darum, dass wir der ABDA-internen Vorstellung der Gutachten und deren Diskussion nicht vorgreifen wollen, weil dies nicht im Interesse des Berufsstandes sein kann.“
Das Büro von Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio wollte sich nicht zu dem Gutachten äußern, man verwies auf den Auftraggeber.
6 Kommentare
Legislative
von Christian Giese am 27.11.2018 um 18:43 Uhr
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Gutachten
von Bernd Küsgens am 27.11.2018 um 17:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gutachten veröffentlichen
von Dr. Ralf Schabik am 28.11.2018 um 9:42 Uhr
Wenn nicht jetzt ... wann dann?
von Christian Timme am 27.11.2018 um 15:54 Uhr
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keine Sau
von Dr Schweikert-Wehner am 27.11.2018 um 12:09 Uhr
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alles im Keller bunkern, Geheim!
von Karl Friedrich Müller am 27.11.2018 um 12:01 Uhr
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