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Pragmatische Dokumentationspflicht gefordert
Ebenfalls zurückgewiesen wird die Behauptung, die Abgabe von Hustensirup bringe einen enormen Dokumentationsaufwand und werde dadurch teurer. Tatsächlich, so stellt pharmaSuisse klar, sei die Art der Dokumentation noch gar nicht gänzlich definiert und der Verband fordere eine pragmatische Dokumentationspflicht.
Auch würden dadurch keine Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung generiert, denn vergütungspflichtige Medikamente der Liste C würden auch nach ihrer Umteilung in die Liste D und in die Liste B weiterhin nur dann vergütet, wenn ein ärztliches Rezept vorliege.
Betriebswirtschaftlich korrekte Marge verlangt
Weiterhin verwehrt sich der Apothekerverband mit Nachdruck gegen die Behauptung, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantrage eine Margenerhöhung für Apotheken, weil diese höhere Kosten der Grossisten geltend machen. Vielmehr habe das BAG eine Revision der aktuellen Vertriebsmarge mit zwei neuen Modellen in die Vernehmlassung geschickt, die beide jährlich rund 50 Millionen Franken Kostenersparnis erbringen.
Von einer erhöhten Abgeltung zu sprechen, sei demzufolge falsch. Korrekt sei hingegen, dass sich pharmaSuisse gegen diese unbegründete Kürzung des Apothekenertrags bei steigenden Vertriebs- und Personalkosten wehre und eine betriebswirtschaftlich korrekte Berechnung der Margen verlange.
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