Ist eine Hilfsmittel-Präqualifizierung für den Filialleiter eine kluge Idee?
„Wir haben ein großes Programm vor uns“, erklärt Andrea Jansen gleich zu Beginn des Seminars „Richtig taxieren“ im Oktober in Stuttgart. Erfahrungsgemäß seien vor allem die Hilfsmittel das „absolute Lieblingsthema“ der Apotheker, meint Jansen. Das wundert nicht, hat man hier doch tatsächlich das Gefühl, dass jede Krankenkasse ihr ganz eigenes Süppchen kocht. Was jede Apotheke jedoch unweigerlich benötigt, um bei den Hilfsmitteln „mitspielen“ zu dürfen, ist eine Präqualifizierung. Dass ohne diese im Versorgungsbereich von Milchpumpen, Inkontinenzartikeln oder Kompressionsstrümpfen nichts geht, erklärt Andrea Jansen recht einprägsam: „Ohne Führerschein fahren Sie kein Auto“. Nur: Was deckt eine solche Präqualifizierung dann alles ab? Muss sie nach einer gewissen Zeit erneuert werden? Und wenn ja: Nach drei oder fünf Jahren, gar nach zehn? Und warum ist es schlau, dass der Apothekeninhaber auch der Inhaber der Präqualifizierung ist? „Eine Präqualifizierung ist personenbezogen“, erklärt Jansen. Hänge diese an einem Fililalleiter und kündige dieser, sei auch die Erlaubnis zur Hilfsmittelversorgung erst einmal weg.
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